Entscheidungshilfe

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Unsere Einschätzungen zu Offschore Destinationen

  • FAQ Nr.1
  • Erklärung zu FAQ Nr.1

Die Anonymität bei Offshore-Firmen ist seit 2016 weltweit nur noch eine Fata Morgana die unwissenden vorgegaukelt wird.

Wir wurden in den letzten Jahren aktive Nothelfer, die durch die tiefgreifenden Veränderungen im internationalen Steuerrecht seit fast 35 Jahren.

Sowohl der OECD Common Reporting Standard (CRS) und OECD Projekt BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) seitens der OECD, als auch ATAD I & II (“Anti-Steuervermeidungsrichtlinie”) und die AMLDs (“EU-Geldwäscherichtlinie”) der EU haben weitreichende Folgen für den Einsatz von Offshore-Gesellschaften.

OECD CRS hat zur Folge, dass Banken in mehr als 100 Ländern (darunter alle bekannten Offshore-Destinationen inklusive der Giganten Hong Kong, Dubai, Liechtenstein, Cayman Islands usw.) ab sofort automatisch Informationen mit den Steuerbehörden der ausländischen Kontoinhaber austauschen müssen.

Der Informationsaustausch macht auch vor Firmenkonten nicht Halt. Also wenn Sie 20% und mehr der Firmenanteile an einer ausländischen Gesellschaft besitzen, werden Sie ebenfalls vom Informationsaustausch erfasst.

Erklärung: Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein Verfahren zum internationalen Austausch von Steuerinformationen (Automatic Exchange of Financial Account Information – AEOI) und soll im Außensteuerrecht die effektive Besteuerung von Einkünften grenzüberschreitend sicherstellen.

  • FAQ Nr.2
  • Erklärung zu FAQ Nr.2

Offshore Gründungsanbieter haben meistens vom internationalen Steuerrecht keine Ahnung.

Natürlich werden auch weiterhin jede Menge Angebote per Internet zur Gründung und Verwaltung von Offshore-Gesellschaften offeriert. Eine einfache Google-Suche reicht da aus, um auf zahllose Gründungangebote zu stoßen. Bei einer kurzen Frage zu bestehenden Doppelbesteuerabkommen und deren Grundlagen oder der Hinzurechnungsbesteuerung fabulieren die Möchtegern Experten grauenhaft an der Wirklichkeit vorbei.

  • FAQ Nr.3
  • Erklärung zu FAQ Nr.3

Die klassischen Treuhand-Modelle oder Stiftungen als Mittel der Verschleierung sind absolute Irrläufer.

Wer immer noch meint, dass OECD CRS über einen typischen Treuhänder oder ein Stiftungsmodel ausgehebelt zu können, ist leider nur ein Irrweg.

Denn seriöse und professionelle Treuhänder zum Bespiel: Steuerberater, Rechtsanwälte, Treuhandfirmen usw. unterliegen meist ja gerade ebenfalls verpflichtend dem Informationsaustausch.

Alle Stiftungen müssen offenlegen, wer ihre Begünstigten sind. Dies trifft in besonderem Maße auf Stiftungen in Liechtenstein zu. Liechtenstein hat sich bekanntlich entschieden, in Sachen Transparenz eine Vorreiterrolle einzunehmen und ist nun an vorderster Front als „Aufklärer“ aktiv – übertroffen an Eifer nur durch die Schweiz, die Personendaten von Inhabern diverser „Schwarzgeldkonten“ schon mal in der Zeitung veröffentlichen.

  • FAQ Nr.4
  • Erklärung zu FAQ Nr.4

Von einem EU-Wohnsitzstaat aus ist ein steueroptimierter aktiver Geschäftsbetrieb einer Offshore-Firma nicht möglich

Es ist nicht wirklich neu, aber wir erlauben uns an dieser Stelle nochmals explizit darauf hinzuweisen: Wenn Sie in einer einem EU-Staat leben, ist der steueroptimierte echte Geschäfts-Betrieb einer Offshore-Gesellschaft fast unmöglich. Das es doch angeblich funktioniert liegt an folgendem.

Noch mal zur Aufklärung – das war schon immer so, aber bisher haben falsch beratende Inhaber einer Offshore-Gesellschaft, das Risiko einfach in Kauf genommen und darauf spekuliert oder glauben, nicht entdeckt zu werden. OK wegen der Überlastung von Steuerbehörden in Europa ging ging diese Strategie ja auch teilweise auf. Aber durch den Informationsaustausch ist damit Schluss, sie werden langsam aber sicher entdeckt.

Und weil die meisten Länder Gesetze zur sogenannten „Hinzurechnungsbesteuerung“. Diese sind natürlich in Deutschland Teil des Außensteuergesetzes. In anderen Ländern kennt man auch die sogenannte „CFC-Rules“ oder ein „CFC-Regime“ (CFC = Controlled Foreign Corporation).

Der Inhalt und Sinn dieser steuerrechtlichen Regelungen ist immer das gleiche Ziel: Wer in Staat A lebt und in Staat B eine Kapitalgesellschaft betreibt, muss wissen, dass die Gesellschaft vermutlich auch in Staat A (dem Wohnsitzstaat) steuerpflichtig ist – teils zu drastisch schlechteren Bedingungen als für Unternehmen vergleichsweise in Deutschland.

  • FAQ Nr.5
  • Erklärung zu FAQ Nr.5

Eine Auslandsgesellschaft muss in dem Land in dem Sie ansässig gegründet wurde, Substanz vorweisen. Also nicht nur eine Briefkastenverwalten lassen.

Ohne Substanz endet jede Offshore Firma zwingend beim Finanzamt des Wirtschaftlich berechtigten.

Beispielsweise in 2012 rückten Betreiber einer Porno-Seite in Deutschland ins Visier einer deutschen Staatsanwaltschaft.

Grund: Teile des Angebotes wurden nach außen laut Impressum über eine Gesellschaft in Zypern (gehört zur EU) abgewickelt. Hallo, tatsächlich aber wurden die Geschäfte von Hamburg aus gesteuert. Die Gesellschaft in Zypern war, so die Staatsanwaltschaft, eine Briefkastengesellschaft. Der Ort der geschäftlichen Oberleitung war nachweisbar Hamburg.

Das Zypern-Beispiel veranschaulicht das dumme Problem, das viele Auslandsgesellschaften und meistens die Offshore -Gesellschaften haben: Einen eklatanten Mangel an Substanz. Es fehlt eine auf kaufmännische Weise eingerichtete Betriebsstätte. Erstens an Personal und abwesende Geschäftsführung am.

Hätten die Seitenbetreiber lokal in Zypern tatsächlich ein Büro angemietet und einige Mitarbeiter auf Zypern angestellt und in dem Zypern-Office hätten arbeiten lassen, wäre der ganze Ärger zu vermeiden gewesen.

Dieser Beispielfall zeigt Fall eklatant auf, es wurden bei der Umsetzung eines Steuerspar-Modells die Notwendigkeiten des internationalen Steuerrechts vermutlich aus Kostengründen nicht beachtet. Hinzu kommt bei vielen erwischten Betroffenen eine erschreckende Fahrlässigkeit bei der Umsetzung eine Auslandsgesellschaft zu gründen aber die wichtigsten Grundregeln nicht zu beachten. Denn ein Briefkasten an einer Hauswand reicht nicht aus, um die Grundlagen einer Substanz eines international arbeitenden Geschäftsbetriebes zu belegen. Echtes Office, echte Mitarbeiter usw.

Das wollten vielleicht die Gründer und Geschäftsführung bei der Umsetzung des Auslandsmodels nicht ausgeben und hat dadurch ganz klar am falschen Ende gespart.

Gemessen an dem Umsatz und Gewinn dieses wahren Falls (es ging um Millionen Steuerhinterziehung), wären die Betriebskosten für die Errichtung und Betrieb der „Substanz zur Legalität des Steuersparmodells, minimal gewesen.

Ach ja, viele Betreiber einer Auslandsgesellschaft wundern sich wie sie den in den Fokus der deutschen Finanzämter gekommen sind, und plötzlich Steuerfandung und Staatsanwaltschaft im Hause hatten.

Ganz einfach ist das nachzuvollziehen.

Eine einfache kleine oder größere Rechnung aus dem Steuerparadies Zypern zum Beispiel oder den weiteren klangvollen Steuerparadiesen, erregte die Aufmerksamkeit eines deutschen Steuerbeamten. Bei den täglichen zu tausenden deutschen Steuerprüfungen in deutschen Betrieben also eine wahre Fundgrube für aufmerksame Steuerprüfer.

Rechnungen aus den Typischen Steuerparadiesen sind bei Steuerprüfern gerne der Grund etwas tiefer zu graben und auf Substanz zu prüfen. Das führt oft auch zu Amtshilfeersuchen in den Steuerparadiesen, mit oft überraschenden Ergebnissen. Es werden aber nicht nur Rechnungen an deutsche Firmen überprüft, sondern auch Endverbraucher die aus dem Ausland zum Beispiel Waren beziehen. Meist über die bekannten Portale auch gleich mit Zahlungen über Bezahlsysteme. Die wiederum haben bei den üblichen strengen steuerlichen Meldeauflagen schon immer das Interesse der Finanzbehörden erregt und so mache Substanzlose Briefkastenfirma enttarnt.

  • FAQ Nr.6
  • Erklärung zu FAQ Nr.6

Der Verwaltungsaufwand für Offshore-Firmen steigt seit Jahren erheblich an.

Früher herrschten hinsichtlich der Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht bei vielen Offshore Gesellschaften extreme paradiesische Zustände. Bei den wenigsten Gesellschaften mussten Belege wie Rechnungen aufbewahrt oder gar bilanziert werden, geschweige Rechnungen mit nachvollziehbaren Angaben versehen sein.

Die Verwalter von Offshore-Firmen sind selbst unter Druck ihrer Regierungen und Finanzbehörden. Der Verwaltungsaufwand steigt unaufhörlich weiter an. Diese werden nun natürlich weitergegeben, was Unternehmen mit geringeren Umsätzen und Gewinnen sehr leicht die Steuerersparnis wieder auffrisst, so dass wie wir wissen schon viele zur Rückabwicklung veranlasst hat.

Oder ein anderes legales und preiswerteres Ziel mit bezahlbarer Substanz in der Nähe ihres Heimatlandes zum ruhigeren Schlafen gewählt haben.

Ja das muss bestätigt werden, das ist legal und preiswert noch möglich, wenn das Konzept und die Gesetze als Grundlage beachtet werden.

  • FAQ Nr.7
  • Erklärung zu FAQ Nr.7

Die Kontoeröffnung für eine Offshore Gesellschaft ist trotz gegenteiliger Meinung und Verbreitung der Anbieteragenturen ein kompliziertes und langwieriges Unterfangen.

In den meisten Fällen wird die Gründung einer Offshore-Gesellschaft ohne Probleme erstmal ablaufen.
Kritisch wird das ganze hinterher nach der erfolgten Gründung bei dem Versuch einer Kontoeröffnung.

Die meisten Agenturen bieten keine Komplettpakete mit Konto an, sondern Geschäftskonten nur separat gegen Aufpreis.

Der Preis ist dem meisten Gründern zu hoch, der Preis verführt zu glauben, dass Offshore-Konto einfach selbst zu eröffnen.

Wie bereits erwähnt ist die reine Gründung einer Gesellschaft sehr günstig, allerdings ohne Geschäftskonto.

Teuer und aufwändig ist immer ein gewünschtes Bank-Konto, weil es zusätzlichen Aufwand und Kosten und manchmal mehr Kosten als die Gründung verursacht.

Zum Beispiel müssen sämtliche Gründungsdokumente notariell beglaubigt oder gar mit einer Apostille versehen werden. Zudem müssen Kunden die Compliance-Anforderungen (KYC) erfüllen, sprich es muss überprüft werden, dass es sich nicht um Geldwäscher, Terroristen oder andere Kriminelle handelt. Weiterhin müssen etliche Unterlagen mit verwirrenden Angaben ausgefüllt werden, für die der Kunde meist Hilfe benötigt. All das ist in der Regel der Grund, warum Gründungsagenturen die Bank-Konten separat als Zusatzservice anbieten. Allerdings nicht ohne Verbindung einer mitbestellten Firmengründung.

Grund: sie arbeiten mit gewissen Banken seit Jahren zusammen und können zumindest gewisse Kosten für sich minimieren.

Die Geschäftskonten die so angeboten und vermittelt werden, verursachen nicht unbeträchtliche Kosten – je nach Bank zwischen 800,-€ bis 2000,-€, und das mit offenem Ergebnis. Was meist überlesen wird.

Der Gründer der Offshore Firma ist so oft dann gewillt selber ein Konto zu eröffnen.

Dann muss der eingetragene eingesetzte Geschäftsführer erleben kaum noch Banken zu finden, die so ohne Weiteres ein Konto für eine Offshore-Gesellschaft eröffnen. Banken fragen genau nach, wie das Konto verwendet werden soll.

Übrigens, das ist eine absolut dumme Illusion zu meinen, dass Banken heute noch Interesse daran haben, jemandem bei der Steuerhinterziehung zu helfen.

Wir haben von etlichen Unternehmern gehört, die nach erfolgter Gründung in das neue Firmendomizil-Land geflogen sind, um dort bei einer internationalen Bank ein Konto für die Offshore-Gesellschaft zu eröffnen.

Die Kontoeröffnung wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

Oft bei international aktiven Banken wird ein Businessplan verlangt, der Unternehmer muss sich nackt machen, manchmal einen Lebenslauf und seine Geschäftliche Historie einreichen.

Bei den regionalen die keiner in Europa kennt ist große Vorsicht geboten.

Auch wird nicht selten ein Background-Check (KYC) durchgeführt, je nach Bank lässt der Filialeitereiner über einen einfachen Sachbearbeiter den Namen des Gesellschafters oder Geschäftsführers per Google abfragen.

Oder gleich in den Europäischen für Banker bekannten zugänglichen Firmenregistern prüfen.

Tauchen dann zum Beispiel im Internet negative oder fragwürdige Informationen über den Antragsteller auf, womöglich zu Firmen Liquidationen oder Insolvenzen, schlimmer noch zu möglichen Strafverfahren. Werden die Bankenfilialleiter der meisten Banken die Kontoeröffnung ablehnen. Oft reicht nur eine Namensgleichheit einer anderen Person aus, um das Thema zu beenden.

Nicht wenige Banken berechnen hohe Gebühren für die Prüfung zu einem Geschäftskontoantrag:

Andere Banken weigern sich, bestimme Transaktion oder schlichte Überweisungen auszuführen oder anzunehmen, und verlangen umfangreiche Dokumente und Erklärungen zu liefern.

Und zu bedenken ist immer: Selbst, wenn eine Bank ein Konto für eine Offshore-Gesellschaft eröffnet, wird diese verpflichtet sein, die Kontobewegungen im Rahmen des Informationsaustausches an die Finanzbehörden zu melden. Punkt

Kontoeröffnungen für Offshore-Gesellschaften sind nicht einfach zu erreichen. S
ie können mit 1-3 Monaten oder mehr rechnen, bis das Geschäfts-Konto für die Gesellschaft eröffnet ist und funktioniert.

  • FAQ Nr.8
  • Erklärung zu FAQ Nr.8

Der Ruf und die Akzeptanz der Offshore Firma hat in Europa so gelitten mit gravierenden Folgen.

Offshore-Briefkastenfirmen werden von den meisten kleineren und mittleren Unternehmen in Europa einfach nicht mehr gern als Geschäftspartner gesehen. Da sie oft in der eigenen Buchhaltung oft bei Steuerprüfung deren Rechnungen zu tiefgreifenden Nachprüfungen geführt haben. Die besinnen sich und kaufen dann lieber wieder bei den etablierten Importeuren.

Geschäftsbeziehungen zu Exotische Länder außerhalb der EU werden schon berufsbedingt bei allen EU- Steuerbehörden und deren Beamten mit einer besonderen Brille betrachtet.

Viele Unternehmer die in dem Deutschland, Österreich usw. erlebt haben was eine Rechnung aus weit entfernten, exotischen Ländern oder gar Inselstaaten bei Ihnen verursacht haben

Viele verbinden mit dem Begriff Offshore Firma, Horrorgeschichten über Reklamationen, Betrug und den in der Presse verbreiteten

Panama Papers"-Skandal und den Maulwürfen die aus den Offshore Destinationen CDs an deutsche Finanzbehörden verkaufen.

Wer möchte noch das Risiko ein gehen.

  • FAQ Nr.9
  • Erklärung zu FAQ Nr.9

Der Umzug ins steuergünstige Ausland ist die einzige legale Lösung, wenn ein Unternehmer wirklich legal Steuern sparen will, oder gibt es Lösungen die auch ohne Deutschland Goodbye sagen zu müssen?

Offshore-Briefkastenfirmen werden von den meisten kleineren und mittleren Unternehmen in Europa einfach nicht mehr gern als Geschäftspartner gesehen. Da sie oft in der eigenen Buchhaltung oft bei Steuerprüfung deren Rechnungen zu tiefgreifenden Nachprüfungen geführt haben. Die besinnen sich und kaufen dann lieber wieder bei den etablierten Importeuren.

Geschäftsbeziehungen zu Exotische Länder außerhalb der EU werden schon berufsbedingt bei allen EU- Steuerbehörden und deren Beamten mit einer besonderen Brille betrachtet.

Viele Unternehmer die in dem Deutschland, Österreich usw. erlebt haben was eine Rechnung aus weit entfernten, exotischen Ländern oder gar Inselstaaten bei Ihnen verursacht haben

Viele verbinden mit dem Begriff Offshore Firma, Horrorgeschichten über Reklamationen, Betrug und den in der Presse verbreiteten

Panama Papers"-Skandal und den Maulwürfen die aus den Offshore Destinationen CDs an deutsche Finanzbehörden verkaufen.

Wer möchte noch das Risiko ein gehen.

  • FAQ Nr.10
  • Erklärung zu FAQ Nr.10

Wir beraten Sie gern zu möglichen Gestaltungsvarianten für Ihr Unternehmen und Ihr Business ohne eine OFFSHORE DESTINATION bemühen zu müssen.

Lassen Sie uns gemeinsam in einem kostenlosem für Telefongespräch für Sie herausfinden, ob zum Beispiel Bulgarien zu Ihnen passt.

Immerhin wären Sie dann in guter Gesellschaft mit Unternehmen wie METRO, Lidl und weiteren sehr bekannten und nahmhaften Unternehmen aus Deutschland.

Sie können mit nur 10% Körperschaftssteuer für Ihr Unternehmen rechnen.
Oder als Privatperson Ihr Welteinkommen mit nur 10% versteuern, Dividenden zum Beispiel aus einer bulgarischen Gesellschaft mit nur 5% versteuern.

Wir Rufen Sie gerne telefonisch in Deutschland oder Östereich zu diesem für Sie kostenlosem Gespräch an.
Senden Sie uns einfach per Mail an service@gruenderkanzlei.com Ihre Tel.Nr. und wir rufen in den üblichen Officezeiten an.