Steuerparadies Bulgarien
Warum Bulgarien
> 10% Körperschaftssteuer (die niedrigste in Flat der EU);
> Freie Repatrierung des Kapitals
> Private Gerichtsvollzieher und Notare
> Schnelle Firmenanmeldung per Ferngründung – eine bis zwei Wochen; -ohne Anreise möglich.
> Schnelle Firmengründung in Sofia direkt vor Ort - 3-5 Werktage Eingetragen
> 22% der Bevölkerung hat Universitätsabschluss
> Über 35,000 bulgarische Studenten europaweit
> 5% Quellensteuer auf Dividenden und Liquidationsanteile (0% für EU-Bürger, die mindestens 20% einer bulgarischen Firma besitzen)
> EU-Mitgliedschaft seit dem 01.01.2007
> Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit 61 Staaten
Bulgarische Steuersätze
#> Körperschaftssteuer – 10.00%
#> Dividendensteuer – 5.00%
#> Quellensteuer – 10.00%
#> Steuern auf Ausgaben
#> Repräsentative Ausgaben – 10.00% Soziale Ausgaben – 10.00%
#> Mehrwertsteuer - 20%
#> Mehrwertsteuer für Tourismus - 9%
#> Mehrwertsteuer für EU-Lieferungen - 0% (mit & zwischen EU-ID behafteten Unternehmen)
#> Mehrwertsteuer für den Export - 0%
Dividendensteuer
Dividenden, die von lokalen Unternehmen an natürliche Personen und bestimmte Arten von Wohltätigkeitsorganisationen gezahlt werden, die von CITA definiert werden, werden mit einer Quellensteuer von 5% besteuert.
Dividenden, die von einer lokalen Gesellschaft an eine EU / EAA-Mitgliedsgesellschaft ausgeschüttet werden, unterliegen keiner Dividendensteuer.
Dividenden, die lokale Unternehmen von anderen lokalen Unternehmen erhalten, unterliegen keiner Dividendensteuer.
Die Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG),
sind alle juristischen Personen und nicht eingetragene Vereinigungen, die in Bulgarien wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, unterliegen der Abgabe einer Körperschaftsteuer in Höhe von 10%.
Für die gleichen Zwecke dieses Gesetzes werden Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit,
juristischen Personen gleichgestellt.
Bulgarische juristische Personen sind steuerpflichtig, in Bezug auf alle Gewinne und Erträge aus allen Quellen,
die ihnen zustehenden sowohl innerhalb als auch außerhalb Bulgariens.
Das jährliche zu versteuernde Ergebnis muss spätestens am oder vor dem
31. März des folgenden Kalenderjahres in einer Steuererklärung deklariert werden.
Der steuerpflichtige Gewinn wird auf ein positives Ergebnis, auf der Grundlage des Finanzergebnisses (Buchgewinn / -verlust) berechnet. Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns werden die Abschreibungskosten ermittelt.
Die Höhe der Abschreibung variiert je nach Kategorie von Vermögenswerten
und wird durch systematische Anwendung der linearen Abschreibungsmethode erreicht
Quellensteuer Anwendung
Bestimmte Arten von Einkommen, die aus Bulgarien stammen und an ausländische Unternehmen oder natürliche Personen gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 10%.
Die Einkommensarten sind in CITA definiert als:
> technische Dienstleistungsentgelte
> Beratungsleistungen
> Marketing-Service-Vergütungen
> Management-Service-Vergütungen
> Dividenden und Liquidationserlöse
> Zinsen, einschließlich solcher im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen
> Tantiemen
> Mieten
> Zahlungen aus Operating-Leasing, Franchising und Factoring
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Beteiligungen an lokalen Unternehmen, Wertpapieren und Finanzanlagen.
Kapitalgewinne aus Transaktionen mit Aktien öffentlicher Unternehmen und handelbarer Rechte an solchen Aktien, die an einem regulierten bulgarischen Aktienmarkt getätigt werden, unterliegen nicht der Quellensteuer.
MwSt. Info
Das neue Mehrwertsteuergesetz in Bulgarien trat am 1. Januar 2007, dem Tag des Beitritts Bulgariens zur Europäischen Union, in Kraft. Der Steuersatz beträgt 20%, außer für Lieferungen, die im Gesetz ausdrücklich anders angegeben sind; Der Steuersatz für Hotelübernachtungen im Rahmen einer Pauschalreise beträgt zum Beispiel 7%.
Die folgenden Ausnahmen:
die Lieferung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die, einschließlich der angrenzenden Grundstücke nicht neu sind, sowie die Erstellung und Übertragung anderer dinglicher Rechte an solchen Gebäuden, Teile oder Flächen (es sei denn, der Lieferant übt Optionsrecht für Besteuerung);
die Lieferung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (sofern der Verwendungszweck nicht in "Baugrundstücke" geändert wurde);
die Lieferungen eines nicht gewinnorientierten Charakters usw.
Es ist daran zu erinnern, dass die Übertragung eines Eigentumsrecht oder anderer dinglicher Rechte sowie die Vermietung von Anlagen, Maschinen, Anlagen und Strukturen unverrückbar befestigt oder unter der Erde gebaut, keine befreiende Lieferung is
MwSt Registrierungspflicht?
Ein neugegründetes Unternehmen hat nach Eintragung im Handelsregister in Bulgarien noch keine Pflichten oder Rechte in Bezug auf die Mehrwertsteuer.
Die Registrierung für die Mehrwertsteuer wird obligatorisch, wenn; die Firma mehr als 100'000 BGN Umsatz in den letzten 12 Monaten hat, oder Ihr Unternehmen hat Geschäfte außerhalb von Bulgarien. Sie stellen und senden Rechnungen in andere Länder als Bulgarien.
Sie können Ihr Unternehmen jederzeit vor erreiche des von 100'000 BGN Umsatz freiwillig zur Umsatzsteuer anmelden.
Jeder bulgarische Unternehmer bzw. Gewerbetreibende, der im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union partizipieren möchte, muss eine USt ID beantragen.
Klartext ist: Wenn Sie Dienstleistungen oder Waren innerhalb der EU kaufen oder verkaufen möchten,
müssen Sie eine bulgarische Umsatzsteuer ID Nummer beantragen.
Nachdem heute gerade über den Internethandel der Warenhandel und auch die Erbringung von Dienstleistungen immer häufiger über die Grenzen der Mitgliedsstaaten der Union hinausgehen, benötigen immer mehr Unternehmer eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer.
Wie bereits benannt wird die Umsatzsteuer EU-ID Nummer explizit benötigt, wenn ein Unternehmen Waren im EU Ausland kaufen oder verkaufen möchten. Durch die Angabe der Umsatzsteuer EU-ID bzw. VAT ID legitimieren sich untereinander als Unternehmen.
Für das Verkaufende Unternehmen ist die Angabe der VAT bzw. Umsatzsteuer EU-ID ein Beleg dafür, dass seine Ware oder Dienstleistung im grenzüberscheitenden innereuropäischen Handel umsatzsteuerfrei gehandelt werden darf.
Im Umkehrschluss erfährt der Verkäufer, dass es sich beim Käufer um ein Unternehmen aus der EU handelt und keine Umsatzsteuer berechnet werden muss.
Wenn sich die MwSt-Nr. als gültig erweist.
Hier der Link zur direkten Validierung der MwSt-Nummer
Link: Wie Sie das prüfen können erfahren Sie hier über den Link