Privat- Anmeldung in Bulgarien

„Das All inclusive Immigration Package“
Unser Angebot für Sie:
Für BG Firmengründer.*
Wir bieten Ihnen unser „Rundum sorglos-Paket“ mit allen erforderlichen Dienstleistungen an, die Sie für eine Registrierung in Bulgarien benötigen. Wir begleiten Sie bei allen wichtigen Aktivitäten zur Registrierung und ein zweisprachiger Begleiter der Kanzlei ist bei allen Terminen immer an Ihrer Seite und unterstützen Sie.
Für die Domizilierung und Registrierung brauchen wir Sie 3-4 Werktage also ihre persönliche Anwesenheit in Sofia
Meist nur für 2-3 Stunden pro Tag.
* für Firmengründer treffen einige Punkte in den nachfolgenden Erklärungen nicht zu.
Da diese allein durch die Firmengründung nicht mehr erforderlich werden, da durch die Position als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer diese mit weniger Aufwand zu erledigen sind.
Sprechen Sie dazu unseren Berater an.
Hier unsere Leistungen im Detail:
Vorbereitungen: (werden meist per Fernvorbereitung ohne Ihre Anwesenheit vorbereitet)
Erster Tag in Sofia nach Ihrer Anreise.
A, Wir vereinbaren einen Termin mit unserer Kanzlei für Ihre Anreise in BG/Sofia.
Wir holen Sie an Ihre Sofioter Aufenthaltsort oder Ihrem Hotel (im Raum Sofia) ab und fahren Sie zum unseren Besucheroffice unserer Kanzlei.
oder
B, oder über unsere Kanzlei wurde ein Termin für die Registrierung beim Immigration Office vereinbart bzw. wurde bereits für Ihren vorbestellten Besuch in Sofia terminiert.
Unser Kanzleikoordinator erläutert Ihnen im Detail den Ablauf der erforderlichen Aktivitäten der folgenden 2-3 Tage für die Immigration in Bulgarien.
Unser Kanzleikoordinator sichtet und prüft nocjhmal die erforderlichen original Dokumente die Sie uns vorher per Kopie zugesendet hatten und es wird dann festgelegt, welche Nachweise den Behörden im Rahmen der beabsichtigten Immigration noch vorgelegt werden müssen.
Falls erforderlich, organisieren wir die beglaubigte Übersetzung der Nachweise.
Falls Sie keine Krankenversicherung haben, die für Bulgarien gültig ist oder die nicht von der Immigrationsbehörde akzeptiert wird, so kümmern wir uns darum, dass Sie notfalls eine PKV erhalten.
Die bulgarische Jahresgebühr dafür ist erheblich günstiger als beispielsweise in Deutschland (Ein großer Vorteil ist der Nachweis einer Gesellschafter Stellung oder Geschäftsführerstellung in einer bulgarischen Gesellschaft, wodurch diese Hürde kein Problem darstellt.
Sie bezahlen die Gebühr für das “All inclusive Immigration Package” an die Kanzlei in zwei Raten. 50% bei Auftragserteilung und leisten die 50% Restzahlung bei dem Kanzleibesuch am Anreisetag.
Wir bringen Sie zu Ihrer Sofioter Bleibe / Hotel zurück

Zweiter Tag
C, Zum ersten Immigrationstermin:
Sie erscheinen (gepflegt und angemessen gekleidet) zum vereinbarten Immigrationstermin in der Kanzlei in Sofia oder direkt vor dem Migrationsamt.
Ein zweisprachiger Mitarbeiter der Kanzlei wartet schon vor dem Amt oder fährt mit Ihnen gemeinsam zum Immigration Office.
Im Immigration Office erfolgen nun die Formalitäten für die Registrierung (Dauer ca. 30-60 Minuten).
Es werden dabei verschiedene aktuelle Antragsdokument von Ihnen noch gezeichnet, wenn nicht am Vortag erledigt wurden.
Auch ein amtliches Foto wird gefertigt.
Es kann zu Wartezeiten kommen je nach Menge der Antragssteller.
Dritter Tag zweiter Nachbesuch beim Migrationsamt.
E, Es erfolgt meistens die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung auf den Antrag vom Vortag
Die Aufenthaltsgenehmigung erfolgt wie folgt, der Antragsteller erhält nach einer Vorlaufzeit dann eine Identifikationskarte (Residence Ausweis) und die Aufenthaltsgenehmigung für 1 bis 5 Jahre – vorausgesetzt der Ausweis oder Pass ist so lange bei der Antragsstellung noch gültig!
Daher sollte bei Ausreise aus Deutschland/Österreich noch der Ausweis/Pass möglichst lang die gültige Zeitspanne abdecken können.
Nach dieser so erfolgreichen Registrierung und Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung:
wird also die Litschna Karte bestellt für 1 bis 5 Jahre.
Mit uns grundsätzlich per express.
Achtung: Nach Ablauf der ersten erteilten Zeitspanne kann die Aufenthaltsgenehmigung beliebig oft verlängert werden.
F, Die per express bestellte LischnaKarta (Residence Ausweis)
Ist meist nach 8-10 Werktagen abholbereit.
Dies kann durch entsprechende Vollmacht durch einen Kanzlei Mitarbeiter erledigt werden.
Ein Mitarbeiter der Kanzlei begleiten Sie dann gerne zur Eröffnung eines privaten Bankkontos
(diese Aktivität kann auch später durchgeführt werden)
Nach Erhalt der (Residence Ausweis) Aufenthaltserlaubnis beantragt eine Steuerberatung bei der Steuerbehörden Ihre persönliche Steuernummer.
Nach dem Erhalt Ihrer Steuernummer, wird die Steuervertretung nun abschließend Ihre persönliche Steuervertretung übernehmen, wenn Sie das wünschen.
G, Sie holen bei der Bank, bei der Ihr privates bulgarisches Bankkonto eröffnet wurde, die aktuellsten Kontoauszüge (mit Unterschrift und Stempel der Bank) ab.
Die Debit Karte holen wir per Vollmacht nach 8 bis 10 Werktagen für Sie ab und senden diese an einen gewünschten Ort an Sie zu auch ins Ausland
Paketpreisinfo für Gesellschaftgründer
Unser Preis, für die unter Punkt A. bis Punkt G. beschriebenen Dienstleistungen günstiger für Personen die bei uns vorher eine bulgarische Gesellschaft erfolgreich gegründet haben.
Deshalb sollten Sie bei Interesse mit uns Ihre persönlichen Grundlagen
in einem vertraulichen Gespräch erörtern, um ein Paketpreis zu erarbeiten.
Paketpreisinfo ohne Firmengründung
*Für Auftraggeber die keine Gesellschaft bei uns gegründet haben.
Erhöht sich der Paketpreis leider um ca. 20% für die unter Punkt A. bis Punkt G. beschriebenen Dienstleistungen,
Da bei Wegfall einer Firmengründung ein Mehraufwand erforderlich wird.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Falls die Immigration wider Erwarten im ersten Anlauf nicht erfolgreich verlaufen sollte (z.B. weil Sie die im Rahmen der Vorbereitung abgestimmten Dokumente und Nachweise nicht zur Verfügung stellen konnten oder von den Behörden bemängelt wurden), so wird die Immigration, ohne weitere Folgekosten für Sie wiederholt, sofern die bemängelten Ablehnungsgründe durch Nachreichung von Dokumenten ausgeräumt werden können.
Privat Domizilierung:
Wohnortnachweis in Bulgarien
Nun zu dem Thema Wohnsitz-Nachweis, welcher für eine Registrierung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und deren Existenz bei der Registrierung unumgänglich, durch notarielle beglaubigte Dokument zu belegen ist.
Ohne entsprechenden notariellen Vermieter-Nachweis keine Registrierung und Aufenthaltsgenehmigung vom Migration Amt.
Sie haben keinen Bulgarischen Vermieter/Wohnsitz?
Kein Problem, sprechen Sie uns an und wir lösen das schnell,
mit einer Interimslösung.
Empfehlung: nutzen Sie nur Profis beim Antrag

Informationen zum Thema „Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien zur Erlangung des persönlichen Wohn- und Steuersitzes“
Falls es Probleme gibt bei den Selbstversuchen die Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen, was leider meistens der Fall ist,
wenn Sie diese behördlichen vorgegebenen Schritte selber “versuchen” und nur ein Dokument nicht den Antragsvorgaben entspricht.
So müssen Sie den gesamten Vorgang (neuer Termin) wiederholen.
Hier einige Informationen, warum es so schwierig ist, dass Sie (ohne einen erfahrenen bulgarisch sprechenden “Beistand”) die Migration erfolgreich durchlaufen:
Bulgarien und Logik passen leider oft manchmal einfach nicht zusammen.
Es gibt hier leider keine immer gleichen Prozesse.
Was heute so entschieden wurde, erfolgt morgen leider auch ohne eine logische Begründung für einen Ausländer, völlig anders.
Und natürlich ändern sich auch unergründlich, oft die Anforderungen und die erforderlichen Nachweise und das macht es einfach für ungeübte leider sehr schwierig.
Die Betonung liegt dabei auf ungeübte.
Deshalb unsere eindeutige Empfehlung:
Nehmen Sie einen zu Hilfe der dieses professionell betreibt.
Er sollte nicht ein angeblicher guter Freund sein der vielleicht auch Bulgare ist.
Der hätte für sich genommen weniger Probleme, weil Bulgare.
Aber der Migrationsvorgang eines Ausländers ist ein völlig anderes Kaliber in der Durchführung.
Bei einem „Beistand“ durch eine Kanzlei, steigen die Chancen erheblich, dass Ihre Registrierung sofort im ersten Anlauf positiv verläuft.
Dies liegt unter anderem daran, dass in Bulgarien gute Kontakte noch erheblich wichtiger sind als zum Beispiel in Deutschland.
Unsere Kanzlei bzw. unsere tätigen bulgarischen Anwälte arbeiten beispielsweise seit vielen Jahren intensiv mit den Behörden zusammen und die sind immer auf dem neusten Stand, hinsichtlich der aktuellen Anforderungen oder Befindlichkeiten.
Hinzu kommt dann eine Kommunikation mit den Behörden, die auf Bulgarisch erfolgt und das macht vieles einfacher.
Auch die zweisprachigen Begleiter, an Ihrer Seite zu der Polizei. Migration Amt und Banken, unserer Kanzlei,
sind seit Jahren in der bulgarischen Besonderheit, weil in Bulgarien ansässig und mit viel Erfahrung, sehr geübt.
Vorgaben, mit uns zu erledigen.

Die folgenden wesentlichen Dokumente und Nachweise sind erforderlich, um eine Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien zu erhalten:
Ein Vollständig und korrekt ausgefüllter Antrag möglichst in kyrillischer Schrift zur Aufenthaltsgenehmigung, mit Reisepass oder Ausweis möglichst noch über 9 Monate gültig, unbeschädigt und gut lesbar.
Belege über Ihren Wohnsitz in Bulgarien/Sofia (Mietvertrag plus beurkundete Besitzurkunde des Vermieters der Immobilie in Bulgarien)
(dabei können wir helfen bei Bedarf)
Beurkundete Vermieterbestätigung.
(dabei können wir helfen bei Bedarf)
Nachweis über eine in Bulgarien auch anerkannte gültige Krankenversicherung (entweder aus dem Heimatland des Antragstellers oder aus Bulgarien)
Meistens kein Problem für Geschäftsführer/innen die über eine Neugegründete Bulgarische Firma, selbst über eine Sozialversicherung verfügen.
Oder alternativ brauchen Sie eine gültige Krankenversicherung aus EU- Land von dem Sie kommen.
Grundlage, Sie sind Bürger eines Landes der Europäischen Union.
Oder verfügen über einen gültigen Aufenthaltsstatus in der Europäischen Union.
Arbeitsvertrag (bei Aufnahme einer nicht selbständigen Beschäftigung in der eigenen Firma oder bei einer fremden bulgarischen Firma)
Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts (falls ein Gehalt nicht durch einen Arbeitsvertrag nachgewiesen wird). Zum Beispiel ein Nachweis über kontinuierliche Rentenzahlungen oder ein nicht unerhebliches Bankguthaben.
Mit einer eigenen bulgarischen Firmengründung die bereits eingetragen ist, erleichtern Sie sich die persönliche Migration und Registrierung mit der persönlichen Steueransässigkeit erheblich. (Dabei können wir helfen und tätig werden)
Immer wieder erleben wir, dass wir um Hilfe gebeten werden von ausländischen EU Bürgern die bei ihren Bemühungen zur bulgarischen Registrierung gescheitert sind. Ja es werden immer wieder Aufträge erteilt, in Sofia die Registrierung bei uns durchzuführen (mit Wohnsitz Sofia) und nach 2-3 Monaten einen Umzug an den gewünschten Wohnort ohne Probleme durchführen.
Unsere Empfehlung: Eröffnen Sie auch unbedingt ein Konto bei einer bulgarischen Bank
Bei der Anmeldung weiterer Familienmitglieder, die ebenfalls EU-Bürger sind, muss die familiäre Beziehung nachgewiesen werden, z.B. durch eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde.
Falls Sie in Bulgarien von Ihrem “Vermögen” leben möchten, sollten Sie den Behörden einen möglichst hohen Betrag nachweisen.
Es gibt leider in der Realität keine genauen Richtlinien.
Jeder einzelne Fall wird genau und individuell beurteilt.

Fazit:

Fazit:
Wir können mit Recht darauf verweisen.
Jeder von uns angenommene Auftrag zur Migration wurde Erfolgreich abgeschossen.
In den Jahren 2007 bis 2012 manchmal mit mehreren Anläufen.
Seit 2021 nur einen, der wegen Verlust des Ausweises bei der Anreise, wiederholt werden musste.
Das jedoch mit einen Ersatz-Identitäts-Dokument, welches bei der D-Botschaft beschafft werden konnte,
wurde der Antrag dann mit Erfolg im zweiten Anlauf erfolgreich die Erteilung der Litschna Karte mit 1 Jahr Gültigkeit, abgeschlossen.
Zum Ablaufdatum wurde über und mit uns eine neue LitschnaKarta (Aufenthaltsverlängerung) beantragt, und mit einer 5 Jahre gültigen Verlängerung belohnt.
Das Ziel des Klienten als bulgarischer Steuer Inländer zu gelten und sein Welteinkommen in Bulgarien zu versteuern, war bereits nach 183 Tagen der Erteilung der Aufenthaltserteilung erreicht.
Sein jetziger Lebensstandard wurde natürlich auch von seinem geschäftlichen Erfolg geprägt.
Für uns und dem Kanzlei-Team war ein Satz des Klienten von größter Bedeutung für unser Engagement.
"Ich habe den Schritt nach Bulgarien mit euch nie bereut"
Selbstversuche beim Migrationsamt ?
Viele unserer Klienten die es erstmal selbst probiert haben,
über Freunde und Bekannte, mussten oft ein zwei bittere Erfahrung machen.
Dass sie keinen Aufenthaltsbescheid und Litschna Karte bekamen oder nur für 1 Jahr.
Das lag dann daran, dass die Gültigkeitsdauer ihres Ausweises oder Pass Dokument nur weniger als ein Jahr betragen hatte.
Zudem gibt und gab es häufig Schwierigkeiten bei Vorlage den privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen,
da einige Kassen oft keine direkte Gültigkeitsdauern auf Versicherungskarten ausweisen.
Dann fehlte meist ein vom Migrationsamt gefordertes extra Dokument, welches bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen wäre.
Das eine möglichst lange Versicherungsdauer des Versicherten bestätigt.
Um unangenehme Erfahrungen zu vermeiden und den Prozess der Beantragung nicht mehrmals machen zu müssen,
sollte also ein Personalausweis/Reisepass und eine Krankenversicherungskarte mindestens noch 3 bis 5 Jahre gültig sein.
Auch die Vermieterunterlagen sind oft dabei ein Ablehnungsgrund gewesen.
Oft fehlte die obligatorische Beglaubigung zum Mietvertrag, was Vermieter gerne schon mal vergessen, weil das einen Besuch beim Bulgarischen Notar und Kosten bedeutet.
Wir prüfen das schon alles bevor Sie zu uns nach Bulgarien kommen.
Sie haben keine Ausland Versicherung?
Wir stellen Ihnen hier einen zuverlässigen Krankenversicherungsschutz für das Ausland von bis zu 5 Jahren vor, die man bis zu seinem 69. Lebensjahr abschließen kann. Sie heißt PROTRIP und ist ab 28,90 € pro Monat (Stand Juli 2024) ein flexibler Auslands Kranken-Versicherungsschutz der abgeschlossen werden kann. Der wäre auch für einen Migrationsvorgang zu nutzen.
Ab wann brauchen Sie in Bulgarien die Litschna Karte!
Als EU-Bürger können Sie ohne Probleme und Anmeldung mit einem Personalausweis oder Reisepass 3 Monate in Bulgarien an einem Stück aufhalten. Ein Visum wäre dazu nicht nötig. Urlaub machen und das Land genießen und kennenlernen also kein Problem. Wollen Sie jedoch länger als 3 Monate in Bulgarien bleiben, brauchen Sie unbedingt eine Litschna Karte, nämlich eine Aufenthaltsgenehmigung.
Adresse in Bulgarien
Bei Antragsstellung zur Aufenthaltserteilung brauchen Sie einen bulgarischen Mietvertrag. Mindestlaufzeit über ein Jahr, besser unbefristet. Dringend und wichtig, in antragsgemäßen Umfang und Form, verbunden mit einer notariell beglaubigten Deklaration. Gerne unterstützt Sie unser "Easy Migrations-Service" bei der Beschaffung des erforderlichen Mietvertrags, notfalls bei der Beschaffung einer Interims-Lösung, mit Notarieller Deklaration des Vermieters.
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Per Telefon/Smartphone
Sie erreichen uns Werktags in den üblichen Bürozeiten
von 9 bis 17 Uhr
unter der Kanzlei Tel. 00359878595796
oder unter der Info Hotline: 004929213499494 -
Per Kontakt-Mail
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