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Ein Überblick zum Gründungsablauf einer EU-GmbH

  • in klaren Schritten
    Unser Angebot mit zwei Optionen für eine EOOD/OOD (GmbH)
    Enweder Vorort in Sofia oder als Ferngründung aus Ihrem Heimatland

Das bulgarische Handelsgesetz bestimmt die Vorgaben der "Gesellschaft mit beschränkter Haftung"
(bulg.: Дружество с ограничена отговорност, kurz: ООД).
nach Art. 113 des bulgarischen Handelsgesetzes.
Oder auch wie in Deutschland in der Form einer Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung
(bulg.: Ednolichno druzhestvo s ogranichena otgovornost, kurz: EOOD).
Daher eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter.

  • Schritt 1

    Dieser Schritt ist für beide Optionen, Fern- oder Vorortgründung der gleiche Vorgang.

Inhalt Schritt 1:

Gründungsberatung mit Ablauferklärung zu allen 3 Gründungsschritten.

Namensprüfung des neuen Wunschnamens im Zentralregister (Eintragungsagentur).
Gegebenenfalls wird dieser Name reserviert

Anwaltliche Erstellung aller 12 erforderlichen Gründungsdokumente in zwei Sprachen, unter Verwendung der bereitgestellten Personendaten und Identitätsdaten des oder der Gründer.
(Kopie eines Passes oder Ausweises der beteiligten Gründer.)

Notarielle Überprüfung aller Gründungs-Dokumente.

Dazu gehört die Erstellung der Gründungsakte mit einer ausführlichen Satzung, angepasst an den zukünftigen und gewünschten Geschäftszweck der beteiligten Gesellschafter und deren Wünsche.

Bereitstellung eines erforderlichen Gründungssitzes (Firmendomizil)
für die ganze Gründungszeit.
Einschließlich Post- & Vorortservice mit der Option
der dauerhaften Verlängerung.

Übersendung aller Gründungsdokumente zur persönlichen Prüfung.

Jetzt wird vom Auftraggeber entschieden
ob es eine Vorort- oder Ferngründung werden soll.


  • Schritt 2

    Dieser Schritt ist völlig getrennt für Fern- oder Vorortgründung zu betrachten
    und zu wählen.

Inhalt und Ablauf bei Vorortgründung:

Die Gründer reisen für 2 -3 Werktage in Bulgarien/Sofia an.

Abholung vom Hotel/Unterkunft in Sofia zum Besucheroffice der Kanzlei.

Vorbereitungsgespräch über den Vorortablauf zur Gründung und Prüfung der bereits erstellten und geprüften Gründungsdokumente.
Zeichnung der zivilrechtlichen Gründungsdokumente.
Vollmachtserteilung der anwaltlichen Vertretung für das Registergericht (Eintragungsagentur)

Erster persönlicher Bankbesuch des Gründungsgesellschafter für die Einrichtung und Einzahlung des Stammkapitals durch den Gesellschafter mit Stammkapital-Zertifizierung durch die Bank.

Zweiter Besuch zur Abholung der Stammkapital Zertifizierung

Anschließend Besuch zu einem Notar für eine Vertretungsvollmacht.

Zu allen Terminen werden die Gründungsbeteiligten mit einem zweisprachigen Mitarbeiter begleitet.

Diese Vorgänge werden erfahrungsgemäß an einem bis zwei Werktagen abgewickelt.
Nach dem Notartermin werden die Gründungsdokumente anwaltlich im Register (Eintragungsagentur) eingereicht.

Die Gründer können nun Abreisen oder bis zur Eintragung der Gesellschaft vor Ort warten oder Abreisen.

Die Eingereichten Gründungsdokumente werden innerhalb von 3-4 Werktagen von der Eintragungsagentur (Registergericht) geprüft und in der Regel die Gesellschaft eingetragen.
Die Gesellschaft ist dann rechtsverbindlich im Handelsregister Sofia Eingetragen.
Ein elektronischer Registerauszug wir sofort gezogen und den Gründungsbeteiligten zur Verfügung gestellt bzw. übermittelt.

Inhalt und Ablauf bei
Ferngründung:

Die Gründer bzw. Gründungsbeteiligten müssen nicht in Bulgarien/Sofia anreisen.
Sie Gründen Ihre Gesellschaft aus und von der Heimat aus.

Sie gehen mit nur zwei Dokumenten zu einem an Ihrem Heimatort ansässigen und Wunsch Notar Ihrer Wahl.
Der Wunschnotar Beurkundet die zweisprachigen Dokumente und lässt diese mit einer Apostille versehen.

Die Gründer unterzeichnen die bereits übersendeten zivilrechtlichen Gründungsdokument am Heimatort.
Diese Dokumente senden der oder die Gründer zusammen mit den Notarurkunden per Post an unsere Kanzlei.

Die beim heimatlichen Notar durchgeführten Beurkundungen werden dann von uns in Bulgarien übersetzt und behördlich legalisiert,
was sich in diesem Paketschritt 2 mit 125,-€ Mehrkosten bemerkbar macht.
(Aber durch die Ersparniss 2-maliger Reisekosten- und 2-5 Tage Zeitersparnis leicht zu verschmerzen)

Nach Eingang der Dokumente in der sofioter Kanzlei erledigen wir dann alles für Sie.
Absolut alles was in der Option Vorortgründung von den Gründern selbst mit 2 bis 3 Tagen in Sofia durchgeführt werden muss erledigen wir für Sie.

Anwaltliche Stammkapitalkontoeröffnung mit Stammkapitaleinzahlung und Stammkapitalzertifizierung bei der Bank,
Einreichung der Gründungsdokumente bis zum Erfolg.

Sie sparen sich Zeit, Anreise und Aufenthaltskosten in Sofia.




Fast 90% unserer Gründungen sind Ferngründungen!

  • Schritt 3

    Dieser Schritt ist völlig getrennt für Fern- oder Vorortgründung zu betrachten.
    Dieser Schritt betrifft den Ablauf nach Registereintrag der Neugründung.
    Also schon die Nachgründungszeit.

Ablauf Vorort Nachgründungszeit Schritt 3:

Die Gesellschafter und Geschäftsführer (meist in einer Person) reisen nach der Eintragung der Gesellschaft nochmals in Sofia für 2 Werktage an.
Falls nicht Vorort die Eintragung abgewartet wurde.

Abholung vom Hotel mit Übergabe des Registerauszugs und zur Besprechung für den dritten erforderlichen Bankbesuch.

Dritter Banktermin zur Auflösung des Stammkapitalkontos und/oder Umwandlung in ein Geschäftsgirokonto mit Internetbanking und Bestellung einer Debit Karte für den Internationalen Gebrauch. (für Geldautomaten und Zahlungsverkehr) (Zeitaufwand etwa 2-3 Stunden) In

Ein Besuch bei der Steuervertretung für die EU-ID Beantragung. (Zeitaufwand ca. 2-3 Stunden)
Auf Wunsch Beratung zur dauerhaften Gesellschaftsvertretung mit Vertretungsvollmacht.
(Alle Verträge sind mit einem Monat Kündigungszeit jederzeit Auflösbar)

Ein Besuch bei der Gründungs-Domizilvertretung mit Beratung zum eventuellen dauerhaften Domizilservice.
(Alle Verträge sind mit einem Monat Kündigungszeit jederzeit Auflösbar)

Zu allen Terminen werden die Gesellschafter/Geschäftsführer mit einem zweisprachigen Mitarbeiter begleitet.
Mit Beendigung dieser Termine ist die Gründungstätigkeit abgeschlossen.

Die weitere Betreuung werden dann von dem Serviceteam der Steuervertretung und dem Serviceteam der Domizilvertretung übernommen.

Nachgründungs Ablauf Ferngründung Schritt 3:

Nach Eintragung der Gesellschaft übersenden wir Ihnen den ersten elektronischen Registerauszug,
der die Eintragung der Gesellschaft rechtsverbindlich bestätigt.

Wir führen die Auflösung und Beantragung zur Umwandlung des Stammkapitalkontos durch,
in ein Girokonto mit Internetbanking und beantragen die Bestellung einer Debitkarte für den Internationalen Gebrauch.

Nach erfolgter Umwandlung übersenden wir Ihnen die Zugangsdaten des Kontos einschließlich der Internetbanking Zugangsdaten.
Nach Bankbereitstellung der Debitkarte wird diese an Sie versendet.

Wir leiten die Beantragung der EU-ID Steuernummer ein.
Die erforderlichen Dokumente erstellen wir für Sie und senden diese an Sie zur Zeichnung des Geschäftsführers zu.
Dabei erhalten Sie die Möglichkeit einen Servicevertrag für eine Steuerliche Vertretung der Firma abzuschließen.
(Alle Verträge sind mit einem Monat Kündigungszeit jederzeit Auflösbar)

Gleichzeitig erhalten Sie die Möglichkeit einen Domizilservicevertrag für eine Firmendomizil.
Post und Office Service abzuschließen.
(Alle Verträge sind mit einem Monat Kündigungszeit jederzeit Auflösbar)

Damit ist die Gründung der Gesellschaft abgeschlossen und das Gründerteam übergibt die Gesellschaft,
an das Serviceteam der Steuervertretung sowie an das Serviceteam für Domizilservice.

  • Ein Überblick mögliche buchbare Serviceangebote.

    Nach Beendigung der erfolgten Gründung können Sie unsere weiteren Serviceangebote nutzen, die jeweils von dem Steuerservice Team und dem Domizilservice Team angeboten werden.

Steuerliche Startvertretung für eine Neugründung.

Rechnen Sie für das Startjahr mit ca. 80,-€ bis 150,-€ pro Monat je nach Arbeitsaufkommen der Buchungen.

Die Serviceverträge sind grundsätzlich anpassbar an den Wunsch-Bedarf und wichtig jederzeit mit monatlicher Kündigung auflösbar. Das garantiert eine flexible Anpassung an den Bedarf und Entwicklung eines Unternehmens.

Domizil und Office Service für eine Neugründung.

Rechnen Sie je nach Lage und Ort (Sofia) zwischen 50,- und 120,-€ pro Monat.

Die Serviceverträge sind grundsätzlich anpassbar an den Wunsch-Bedarf und wichtig jederzeit mit monatlicher Kündigung auflösbar. Also jederzeit ist ein Domizilwechsel möglich.

Das garantiert eine flexible Anpassung an den Bedarf und Entwicklung eines Unternehmens.

Noch Fragen? Ok nehmen Sie mit uns direkt Kontakt auf!

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    Sie erreichen uns Werktags in den üblichen Bürozeiten
    von 9 bis 17 Uhr
    unter der Kanzlei Tel. 00359878595796

    oder unter der Info Hotline: 004929213499494

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