Mögliche Form gewerblicher Tätigkeit
Freiberufler in Bulgarien
Sehr gute Bedingungen finden auch Freiberufler in Bulgarien, die gerne im Homeoffice arbeiten und dazu nur das Internet als Zugang zu ihrem persönlichen Arbeitsplatz, wo auch immer auf der Welt brauchen.
Insbesondere nutzen mit Vorliebe Personen dieser Berufsgruppen die idealen Chancen des bulgarischen Standortes:
Programmierer, Softwareentwickler, Journalisten, Coaches mit Onlineberatung, Übersetzer, Sprecher für Podcasts etc.), Online Marketer, Copywriter, Webdesigner und mehr.
Entweder mit einer 100 Leva haftenden EU-GmbH Gründung in Bulgarien
oder als Einzelunternehmer (Freelancer)
Das Einzelunternehmen in Bulgarien verkörpert eine einzigartige Form des Handelssubjekts:
Durch die Eintragung im bulgarischen Handelsregister (BHR) erhält eine natürliche Person als Anmelder nämlich eine Rechtspersönlichkeit, ohne dass dabei ein eigenes Rechtssubjekt entsteht. In diesem Sinne ist es deutlich einfacher und unkomplizierter, ein Einzelunternehmen in Bulgarien zu gründen als eine andere Rechtsform.
Nachteilig ist die Grundbedingung für die Eröffnung eines Einzelunternehmens, dass eine handlungsfähige natürliche Person mit festem Wohnsitz in Bulgarien ansässig sein muss, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft.
Weiterhin ist nicht außer Acht zu lassen, dass in dieser Rechtsform die persönliche Haftung nicht zu begrenzen ist.
Die natürliche Person haftet mit seinem gesamten Vermögen für geschäftliche Verbindlichkeiten uneingeschränkt.
Die Lage in Bulgarien
Der digitale Markt ist in den letzten Jahren exponentiell gewachsen.
Selbstständige finden immer mehr Möglichkeiten, selbst einen individuellen Job zu finden.
Selbstständige besitzen im Vergleich zu normalen Mitarbeitern natürlich gewisse Freiheiten und können sich ihre Arbeitszeit selbst einteilen.
Viele ziehen dafür nach Bulgarien um.
Bulgarien ist ein sehr interessanter Ort für Selbstständige.
Das Internet in Bulgarien gehört zu den besten überhaupt.
Die Internet-Geschwindigkeiten und die Infrastruktur sind sehr gut.
In der Hauptstadt Sofia beträgt die durchschnittliche Downloadrate ca. 50 Mbps.
Der Durchschnitt in der Europäischen Union liegt gerade einmal bei 35.
Weiterhin geht es sehr schnell, wenn Sie einen Vertrag abschließen und Internet bei Ihnen installiert werden soll.
Die bulgarischen Internetanbieter versuchen weiterhin diesen hohen Standards zu entsprechen.
Steuern in Bulgarien
Bulgarien gilt als sehr attraktiver Ort für Freiberufler und Experten aus dem Ausland.
Die Steuervorschriften des Landes sind relativ locker.
Freiberufler haben keine hohen Steuerbelastungen oder Fiskalverpflichtungen, im Vergleich zu anderen Ländern innerhalb der EU.
Da ist erst einmal die Flatrate Pauschalsteuer.
Diese wird auch als Einkommenssteuer gesehen und beträgt nur 10% Prozent des gesamten Einkommens für jedermann.
Ein Selbstständiger ist in der Lage sein versteuerbares Einkommen (als Selbstständiger) um bis zu 25 % zu kürzen,
indem er seine Betriebskosten per Pauschale abzieht.
Erst danach werden die zehn Prozent Einkommenssteuer erhoben.
Die Betriebskosten dürfen hierbei allerdings nicht mehr als 25% Ihres gesamten Einkommens betragen.
Sollten Sie höhere Betriebskosten angeben, dann müssen Sie diese zusätzlich zum Einkommen mit den zehn Prozent versteuern.
In diesem Sinne beträgt die endgültige Einkommenssteuer sechs Prozent Ihres Einkommens,
wenn Sie als Selbstständiger oder freier Mitarbeiter betrachtet werden wollen.
Voraussetzungen
Die Haupt-Voraussetzung für eine selbstständige Arbeit in Bulgarien ist ein Eintrag in das BULSTAT-Register.
Dabei müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wenn ein selbstständiger seinen Wohnsitz in Bulgarien nutzen möchte.
Diese gehören dann als natürliche Person innerhalb der Steuergesetzgebung ab 183 Tagen nach erhalt der Aufenthatsgenehmigung in Bulgarien, als Steuerinländer.
Eine Lokalperson oder Steuerinländer wird wie folgt vom bulgarischen Steuersystem erklärt:
Sie müssen einen festen, ständigen und anerkannten Wohnsitz innerhalb des Landes Bulgarien vorweisen können.
Sie müssen sich mindestens 183 Tage in einem Jahr in Bulgarien aufhalten und arbeiten.
Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt nach Bulgarien verlegen, um als Lokalperson anerkannt zu werden.
Trotzdem können Sie ohne Probleme so an verschiedenen Orten, Ihre selbstständige Tätigkeit ausführen.
Ausländische freie Mitarbeiter bilden sehr gerne eine EOOD. Eine EOOD ist eine bulgarische Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Der Freiberufler wird dann als juristische Person erfasst und kann so alle wichtigen geschäftlichen Aktivitäten durchführen.
Warum ist das von Vorteil für Selbstständige?
Bei einer EOOD haftet die natürliche Person nicht mit seinem gesamten Vermögenswerten, sondern nur mit dem Stammkapital.
Das Risiko wird also deutlich geringer. Das Stammkapital beträgt wenn es sein soll nur ein BGN/Leva.
Warum ist Bulgarien ein so attraktiver Ort für Freiberufler und Selbstständige?
Die gesetzlichen Auflage zur Gründung eines eigenen Unternehmen als Selbstständiger sind leicht und einfach.
Der Vorgang dauert in der Regel zwei bis drei Werktage, bis Sie im Handelsregister in Bulgarien eingetragen sind.
Sie müssen hierzu noch nicht einmal persönlich vor Ort erscheinen.
Mit unserer Kanzlei können Sie eine Gründung in Vollmacht durchführen lassen.
Die EOOD in Bulgarien bietet Selbstständigen einen stabilen Rechtsrahmen,
mit dem Sie gut arbeiten können.
Die Körperschaftssteuer liegt in Bulgarien gerade einmal bei nur zehn Prozent.
Die Entnahme von Gewinn unterliegt der 5 % Dividendensteuer.
Damit gehört Bulgarien zu den Ländern mit den niedrigsten Körperschaftsteuern innerhalb der EU.
(die Steuer auf Ihre Überschuss/Devidende beträgt fünf %.
Ein Gesellschafter gilt in Bulgarien auch als eine Lokalperson, der Steuern auf den Gewinn und sein Stammkapital entrichten muss.
Daher unterscheidet sich ein Gesellschafter gesetzlich nicht von einem Selbstständigen, wenn Sie als Lokalperson betrachtet werden.
In manchen Fällen lohnt sich also sogar die Gründung eines Unternehmens (EOOD).
Als interessierter müssen Sie die einzelnen Vorteile aber genau durchrechnen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Freelancer ist die englische Bezeichnung
für freier Mitarbeiter,
Daher, als Freelancer werden oft freie Mitarbeiter in einigen Branchen bezeichnet.
Der Freelancer führt Aufgaben meist in einem Projekt für Unternehmen und das meistens in der Regel nur persönlich aus, die Tätigkeit des Freelancers ist vertraglich vereinbart.
Der Freelancer ist daher kein normaler Arbeitnehmer, er ist nicht in das Unternehmen für das er tätig wird wie ein Angestellter eingegliedert.
Was macht ein Freelancer
Ein Freelancer ist also wie ein freier Mitarbeiter, der von einem Arbeitgeber, aber auch oft von mehreren Auftraggebern, Aufträge erhält. Er ist nicht im Arbeitnehmerverhältnis eines Auftrag gebenden Unternehmens beschäftigt. Ein Freelancer unterscheidet sich sehr vom Freiberufler und meist darin, dass es sich bei der Bezeichnung Freiberufler in Deutschland nicht um das Beschäftigungsverhältnis, sondern um ganz bestimmte Berufe handelt. Freiberufler ist in Deutschland eine Sammelbezeichnung für bestimmte zum Beispiel wissenschaftliche und künstlerische Berufe oder beispielsweise Ärzte, Psychologen, Rechtsanwälte sowie Architekten.
Ein Freelancer übernimmt oft die Tätigkeiten eines Entwicklers, oft in der IT Branche oder in Werbefirmen sowie der Digitalbrache. Die Tätigkeiten von Freelancern sind jedoch dabei sich auch auf andere Branchen wie Ingenieuren, Projektleitern und sonstigen Fachleuten zu verbreiten.
Ein Freelancer ist also nicht gleichbedeutend mit Freiberufler, die Bezeichnung Freelancer bezieht sich beispielsweise auf ein Dienstverhältnis.
Die Bezeichnung Freelancer sagt noch nichts über den ausgeübten Beruf aus.
Im Grunde genommen kann jeder der glaubt sich auf eine Tätigkeit spezialisiert hat und tatsächlich seine Tätigkeit beherrscht sich als Freelancer betätigen.
Die Merkmale von Freelancern
Die Merkmale von Freelancern
Ein Freelancer ist in der Regel ein freier Mitarbeiter, immer öfter mit einer kleinen Auslandsgesellschaft, oft in den Bereichen IT, Consulting usw. Dieser wird zumeist auf begrenzte Zeit engagiert, für ein bestimmtes Projekt.
Ist ein sogenanntes Freelancer-Projekt abgeschlossen, kann der Freelancer meist nach um ein neues Projekt in dem Unternehmen bewerben. Natürlich könnten sich auch echte Freiberufler als Freelancer anbieten und arbeiten, doch ein Freelancer muss nicht unbedingt auch eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Freelancer verfügen zumeist über sehr hohe Qualifikation oder über eine fachliche Spezialisierung.
Sie sind bei den heimischen Finanzämtern in Deutschland entweder als Freiberufler oder klein Gewerbetreibender gemeldet.
Arbeitsbedingungen können bezüglich Einsatzort oder Arbeitszeit meistens absolut frei gestaltet werden, je nach Betriebsgröße.
Natürlich hat ein Freelancer oft keinen Anspruch auf einen tatsächlichen Arbeitsplatz in den Räumen des Auftraggebers oder dem Betrieb. Er wird auch nicht in die Betriebs und Organisationsstruktur eines Unternehmens eingebunden und ist, wichtig auch nicht weisungsgebunden.
Die Bezahlung erfolgt auf der Basis eines Dienstvertrages, entweder stundenweise oder aber auch auf Basis eines Werkvertrages pauschal.
Das Einkommen des Freelancers schwankt dann wie bei einem Unternehmer oder Gewerbetreibenden von Monat zu Monat, abhängig von der laufenden Beschäftigung und der monatlich tatsächlich ausgeübten und erbrachten Tätigkeit. Ein Freelancer ist für seine Akquisition von Auftraggebern selbst wie ein Unternehmer verantwortlich und kann, wichtig für mehrere Auftraggeber parallel tätig sein. Für die soziale Absicherung und Versteuerung der Einkünfte ist er selbst verantwortlich, er wäre meist nicht sozialversicherungspflichtig. Er hat keinen Kündigungsschutz, oder Bezahlten Urlaub noch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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Daher lohnt es sich einmal zu überlegen warum sich viele Freelancer mit dem Standort Bulgarien auseinandersetzen und über eine ERLANGUNG DER BULGARISCHEN STEUERANSÄSSIGKEIT NACHZUDENKEN.
> persönlicher Wohnsitz in Bulgarien
> Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre
> Steueranmeldung & Steueransässigkeitsbescheinigung
> Sozial- und Krankenversicherung in Bulgarien
> Europäische Krankenversicherungskarte
Die obergenannten Dienstleistungen, Genehmigungen und Bescheinigungen können wir nur für EU-Bürger leisten und besorgen.
Abgrenzung von Freelancern zu Freiberuflern
Freelancer sind durch klare freie Mitarbeit gekennzeichnet, sie sind im Gegensatz zu Angestellten im Unternehmen nicht weisungsgebunden und nicht sozialversicherungspflichtig, sie sind selbstständig tätig.
Das lieben natürlich die Auftraggeber, am besten noch durch einen Kleinunternehmer der richtige Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen kann oder Mehrwertsteuer befreite Auslandsrechnungen stellen könnte. Das könnten wir einem interessierten Freelancer gerne genauer erklären.
Im Gegensatz dazu sind Freiberufler nach ihrer Art der Tätigkeit in Deutschland gekennzeichnet und in einer Liste freier Berufe zugeordnet. Freiberufler können auch als freie Mitarbeiter tätig sein, ein freier Mitarbeiter kann auch Gewerbetreibender sein.
In der Realität sind das Arbeitsverhältnis und der Umgang mit ihnen oft bei vielen Freelancern wie bei einem festangestellten Arbeitnehmer.
Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass er keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen muss.
Doch vorsichtig, in Deutschland wird diese Beschäftigungsart dann aber um eine sehr oft verfolgte Scheinselbstständigkeit, der Freelancer könnte seinen Auftraggeber leicht verklagen und die laufende Beschäftigung als normaler Arbeitnehmer verlangen.
Das wäre sicher für beide dann ein schnelles Ende der gemeinsamen Zukunft.
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Freelancer sollten folgendes beachten.
Banken in Deutschland verlangen beispielsweise bei der Kontoeröffnung gelten Freelancer fast ausschließlich als Selbstständige. Freelancer müssen sich daher registrieren, denn sie benötigen was Wunder, eine vom Finanzamt erteilte Steuernummer, um nun ganz offiziell zur Ausübung ihrer Tätigkeit berechtigt zu sein.
Freelancer, die also ein Gewerbe betreiben möchten, müssen daher in Deutschland noch beim Gewerbeamt natürlich noch ein Gewerbe anmelden. Wichtig ist dabei die Einhaltung von Meldefristen dazu, sonst drohen dem Freelancer Bußgelder. Das Deutsche zuständige Finanzamt legt dabei fest, ob ein Freelancer ein Gewerbe betreibt.
Freelancern müssen selbst für Aufträge sorgen!
Als spezialisierter Freelancer mit eigener Firma gibt es oft mehr Möglichkeiten, da der Auftraggeber schnell die Vorteile erkennt. Aus der Baubranche ist es hinreichend bekannt dass sich kleinste Subunternehmer (Einmannbetriebe) für Projektbezogene Aufträge engagieren lassen.
Dies Prinzip ist für Unternehmer interessant und flexibel.
Da es zwischenzeitlich Plattformen gibt auf denen Freelancer, leicht Aufträge finden können oder selbst auf diesen Plattformen Angebote einstellen können, ist ein guter Markt entstanden.
Sehr häufig erhalten gute und flexible Freelancer ihre neuen Aufträge auch durch folge Empfehlungen von den Unternehmen für die sie bereits gearbeitet haben.
Gerade bei Kleinstunternehmern und Freelancern ist die Steuerlast in Deutschland ein extremes Thema. Das ist ein weiterer Grund über die bulgarische Lösung nachzudenken.
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Daher nochmal
es lohnt sich einmal zu überlegen warum sich viele Freelancer mit dem Standort Bulgarien auseinandersetzen und über eine
ERLANGUNG DER BULGARISCHEN STEUERANSÄSSIGKEIT NACHZUDENKEN.
> persönlicher Wohnsitz in Bulgarien
> Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre
> Steueranmeldung & Steueransässigkeitsbescheinigung
> Sozial- und Krankenversicherung in Bulgarien
> Europäische Krankenversicherungskarte
Die obergenannten Dienstleistungen, Genehmigungen und Bescheinigungen können wir nur für EU-Bürgers leisten und besorgen.
Kurze Info zu den bestehenden Steuerlasten in BG
Gemäß dem Gesetz zur Körperschaftsteuer (bulgarisch Закон за корпоративното подоходно облагане) ist der Gewinn aller inländischen und ausländischen juristischen Personen, deren Tätigkeitsschwerpunkt sich in Bulgarien befindet, steuerpflichtig.
Steuerpflichtige werden laut Art. 2 des Gesetzes aufgezählt.
Dazu gehören alle inländischen und ausländischen juristischen Personen, deren Tätigkeitsschwerpunkt sich in Bulgarien befindet oder die ihr Einkommen aus einer Quelle in Bulgarien beziehen.
Des Weiteren unterliegen der Besteuerung auch die ausländischen organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Subjekte, die selbständig eine Geschäftstätigkeit ausüben oder Investitionen kontrollieren.
Die Körperschaftssteuer in Bulgarien beträgt 10 %.
Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Steuersatz (also einer „Flat Tax“).
Körperschaftsteuererklärung
Die Körperschaftsteuer ist jeweils bis zum 31. März des seiner Entstehung folgenden Jahres zu erklären.
Die Steuererklärung ist an die für die Registrierung des Steuerpflichtigen zuständige Bezirksdirektion der Nationalen Einnahmenagentur einzureichen.
Der Steuersatz für Einkommen aus Dividenden und Liquidationserlösen beträgt 5 %.
Bei anderen nichtgewerblichen Einnahmen, wie z. B. Miete beträgt der Steuersatz 10 %.
Die Besteuerung der Einkommen von natürlichen Personen ist im Gesetz über die Einkommensteuer der natürlichen Personen in Bulgarien geregelt.
Die natürlichen Steuerpflichtigen werden in zwei Gruppen aufgeteilt.
Einmal in inländische und einmal in ausländische natürliche Personen.
Der Besteuerung unterliegen alle natürlichen Personen sowie jene die als Einzelkaufmann tätig sind.
Als inländische natürliche Personen bezeichnet das bulgarische Gesetz alle diejenigen, die ihren ständigen Wohnsitz in Bulgarien haben, sich also an 183 Tagen im Jahr im Inland aufhalten und deren Lebensmittelpunkt sich in Bulgarien befindet.
Also keinen weiteren Wohnsitz zum Beispiel in Deutschland oder Osterreich hat.
Die möglichkeit auch mit einem ständigen Wohnsitz in Bulgarien, trotzdem im Ausland persönlich zu arbeiten ist dabei kein Problem.
Die Voraussetzungen sind dabei einfach zu beachten.
Eine Auslandstätigkeit eines in Bulgarien lebenden wird durch Entsendungsrichtlinien geregelt.
Dabei wird der ständige Wohnsitz in Bulgarien nicht unterbrochen oder ausgesetzt.
Bulgarische Arbeitnehmer dürfen bis zu 24 Monate ins Ausland entsendet werden.
Entsendung?
Was versteht man unter Entsendung?
Ein „entsandter Arbeitnehmer“ ist ein Arbeitnehmer (Frau oder Mann), der von seinem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land geschickt wird, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen.
So kann beispielsweise ein Dienstleister einen Auftrag in einem anderen Land erhalten und seine Arbeitnehmer dorthin schicken, um den Auftrag auszuführen.
Wann ist es eine Entsendung?
Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) im Ausland eine Beschäftigung für ihn ausübt. Eine Entsendung ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Inland eigens für eine Arbeit im Ausland eingestellt wird.
Entsendung bulgarischer Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland
vor der Entsendung muss die entsendete Person der Gesetzgebung des entsendenden Mitgliedstaates (Bulgarien) unterliegen;
der entsendende Arbeitgeber muss seine Tätigkeit auf dem Hoheitsgebiet (Bulgarien) des entsendenden Mitgliedstaates ausüben;
Ihr Arbeitgeber kann Sie vorübergehend in ein anderes EU-Land entsenden.
Während dieses Zeitraums haben Sie den rechtlichen Status eines entsandten Arbeitnehmers;
bis zum Ende der Entsendung gelten für Sie dann grundlegende Arbeitsbedingungen und ‑rechte in gleicher Weise wie für die Arbeitnehmer/innen Ihres Gastlandes.
Eine Entsendung kann so lange dauern, wie dies für die Durchführung einer bestimmten Aufgabe erforderlich ist.
Nach der Entsendung sollten Sie an Ihren Arbeitsplatz in dem EU-Land zurückkehren, aus dem Sie entsandt wurden.
Rechtssicher
IBC Gründerkanzlei und das Kanzlei Netzwerk bietet für jeden eine rechtssichere Bulgarien Firmengründung an.
Die Paketpreise für die Firmengründung in Bulgarien sind der Garant das Sie eine schnelle und preiswerte Firmengründung mit klarer Preistransparenz bekommen.
Bulgarische Firmengründung zum Festpreis ohne versteckte Kostennachforderungen.
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Per Telefon/Smartphone
Sie erreichen uns Werktags in den üblichen Bürozeiten
von 9 bis 17 Uhr
unter der Kanzlei Tel. 00359878595796
oder unter der Info Hotline: 004929213499494 -
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