
Bulgarien Lohnnebenkosten Arbeitnehmer
Neues Mindestgehalt in Bulgarien gültig ab 1.1.2021
Ab 1.1.2021 beträgt die gesetzliche Untergrenze für das Monatsgehalt BGB 610 (EUR 312).
Kurzinfo: Lohnnebenkosten Arbeitnehmer
Wir werden von Mandanten häufig gefragt welche Lohnnebenkosten sie für ihre Angestellten – Arbeitnehmer in Bulgarien abführen müssen. Mit diesem (Stand 2019) möchten wir das kurz beantworten. Es gelten für Arbeitnehmer die aufgeführten Prozentsätze, und zwar an diesem Beispiel:
Hier ein Beispiel für einen Bruttolohn von 1.008 Leva in der Dienstleistungsbranche:
Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich, wie wir bereits weiter oben geschildert haben, auf 13,78 %, d.h. 138,91 Leva. Dieser Betrag ist vom Bruttolohn abzuziehen, um so das lohnsteuerrelevante Einkommen: 1.008 – 138,91 = 869,09 Leva als Ergebnis zu erhalten. Der Betrag von 869,09 Leva wird dann mit 10 % Lohnsteuer besteuert, d. h. 86,91 Leva. Vom Bruttolohn werden der Arbeitnehmeranteil für Versicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen und somit wird das zu leistende Nettoeinkommen: 1.008 – 138,91 – 86,91 = 782,18 in Leva ermittelt.
Es gelten für bulgarische Arbeitnehmer die hier aufgeführten Prozentsätze,
1) ein Arbeitnehmeranteil:zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 8,38 %;zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,2 %;
zur Krankenversicherung – 3,2 %.
Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich auf 13,78%. Dieser Prozentsatz der Versicherungsbeiträge wird vom Bruttolohn abgezogen und der Restbetrag mit der Lohnsteuer in Höhe von 10 % besteuert.
2) ein Arbeitgeberanteil:zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 10,92 %;zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,8 %;
zur Krankenversicherung – 4,8 %.
Neben diesen Versicherungsbeiträgen, gehört zur öffentlich-rechtlichen Versicherung ein weiterer Fonds, und zwar der Fonds Arbeitsunfall und Berufskrankheit, für den, je nach Risikobemessung für den entsprechenden Beruf, die Beitragsleistungen zwischen 0,4 % und 1,1 % liegen. Zum Beispiel einer der höchsten Beiträge gilt für die Baubranche.
Die Gesamthöhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Versicherungsbeiträge variiert zwischen 18,92 % und 19,62 %, je nach Gegenstand des Unternehmens.
Sollten Sie weitere Fragen zur Besteuerung im Allgemeinen haben empfiehlt sich eine Steuerberater Beratung vor Ort in Bulgarien.
Die Beratungskosten bei Vorort Terminen beginnen bei 60,- bis 120 € die Stunde je nach Kanzlei.
Die nach einer Gründung anfallenden steuerlichen und buchhalterischen Fragen zur allgemeinen Betriebsführung, werden jedoch erheblich günstiger in einem buchhalterischen Steuervertretungsvertrag beantwortet.
Monatskosten zwischen 80,- bis 180,-€
Hinweise zu Geschäftsführergehälter

Für Neugründer einer Bulgarischen EOOD/OOD oder anderer Gesellschaftsformen ist der obligatorische Geschäftsführervertrag:
Der Geschäftsführervertrag ist in Bulgarien hinsichtlich der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht einem Arbeitsvertrag gleichgestellt.
Nach diesem Vertrag beschäftigte Personen stehen in der Pflicht, Versicherungsbeiträge für die sogenannten allgemeinen Lebensrisiken sowie die gesetzliche Lohnsteuer abzuführen.
Die Sozialversicherungserklärungen sind monatlich abzugeben und die entsprechenden Steuern und Beiträge bis zum 25. des nachfolgenden Monats zu leisten.
Für einzelne Branchen gelten je nach Gegenstand des Unternehmens unterschiedliche und verbindliche Einkommens Beitragsbemessungsgrenzen.
Dazu ist neben der Mindest- auch die Höchstgrenze für alle Tätigkeiten zu beachten, die noch für 2019 in Höhe von 3.000 BGN/Leva festgesetzt wurde. Bis zu diesem Betrag sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Für höhere Einkommen ist lediglich die Lohnsteuer abzuführen.