
Weitere Gründungsfragen zur Imobilien S.L.
Firma in Spanien! Alles zur Spanien SL - Häufig gestellte Fragen zur Firmengründung
Wer kann eine spanische SL gründen?
Grundsätzlich können sowohl EU-Bürger als auch Nicht Eu-Bürger eine Gesellschaft gründen. Der Geschäftsführer muss eine N.I.E. - Número de Identificación de Extranjeros (Identifikationsnummer für Ausländer) beantragen.
Wer in Spanien leben und arbeiten möchte kommt als Selbständiger kaum um eine Spanische SL (Sociedad Limitada) herum. Die Spanische SL entspricht in ihrer Rechtsform in etwa einer deutschen GmbH, ist also auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital einer spanischen SL
Spanische SL: Gründung
Der erste Schritt um eine spanische SL (oder eben eine SLU) zu gründen ist, sich einen geeigneten Firmennamen zu überlegen.
Dazu muss man dem Zentralen Spanischen Handelsregister in Madrid drei mögliche Firmennamen vorlegen. Wenn Madrid einem der Firmennamen zustimmt, muss man mit dieser Bestätigung, dass gegen die vorgesehene Firmenbezeichnung der neuen spanischen SL keine Einwände bestehen beim Notar die spanische SL gründen.
Ganz wichtig:
Der, der die Namensanfrage in Auftrag gibt, muss bei der Firmengründung dann mindestens mit 1% oder mehr mitbeteiligt sein.
Vor der Gründung muss allerdings in voller Höhe das gesamte Gesellschaftskapital der spanischen SL auf ein Konto eingezahlt werden.
Dies ist durch eine entsprechende Bankbescheinigung nachzuweisen.
Steuern fallen in Spanien für die Gründung einer SL natürlich auch an, diese betragen 1 Prozent des Gesellschaftskapitals. Die beschränkte Haftung der spanischen SL beginnt aber nicht bereits beim Notar, sondern erst, wenn diese im spanischen Handelsregister (Registro Mercantil) eingetragen ist.
Kann ich mit einer spanischen SL auch in Deutschland geschäftlich tätig werden?
Ja, nach den EU-Bestimmungen kann jede Spanische SL auch nach Deutschland per Niederlassung verlegt werden. Dort agiert die spanische SL dann als Zweigniederlassung oder als unselbständige Zweigstelle.
Wie hoch ist das Mindes Stammkapital?
Das Mindeststammkapital muss mindestens 3006,-Euro betragen und zu Beginn der Gründung auf das Firmenkonto eingezahlt werden.
Wann steht das Stammkapital wieder zur Verfügung?
Nach Abschluss der Firmengründung, d.h. nach Beurkundung der Gesellschaft durch den Notar (Escritura) und Eintragung ins Handelsregister kann über das Stammkapital verfügt werden.
Wie sieht es mit der Haftung aus?
Die Gesellschaft haftet mit Ihrem Stammkapital, das in der Regel 3006,-Euro beträgt. Es besteht völliger Haftungs- bzw. Risikoschutz für Gesellschafter und Geschäftsführer.
Was für Beschränkungen gibt es bei der Namensgebung?
Prinzipiell gibt es keine Beschränkungen, der Name kann frei gewählt werden und es dürfen auch ausländische Namen verwendet werden. Allerdings darf im Gesellschaftsname kein Zusatz in Deutsch wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft verwendet werden. Es müssen drei Namensvorschläge eingereicht werden. In Madrid wird dann überprüft, welcher Name noch frei und verfügbar ist.
Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Gründung einer S.L.?
Angefangen von der Namensregistrierung in Madrid bis zur Eintragung in das Handelsregister dauert eine Auftragsgründung 1-2 Monate.
Eine Auftragsgründung kann auch per Ferngründung durchgeführt werden.
Dazu ist nur eine entsprechende Gründungsvollmacht erforderlich, welche in zum Beispiel Deutschland notariell erteilt wird.
Wie lange dauert es, bis ich einen Handelsregisterauszug erhalte?
Dies kann bis zu 3 Monate dauern.
Gibt es auch die Möglichkeit schneller über eine S.L. verfügen zu können?
Ja, wir bieten unseren Kunden bereits vorgegründete, sogenannte Vorratsgesellschaften an. Es handelt sich hierbei um bereits gegründete, nicht aktive Gesellschaften, die vollkommen unbenutzt sind. D.H. der Käufer kann bereits innerhalb von Tagen über eine voll geschäftsfähige S.L. verfügen. Auf Anfrage senden wir Interessenten gerne eine Liste der aktuell vorrätigen Gesellschaften zu.
Muss bei einer Vorratsgesellschaft auch Stammkapital eingezahlt werden?
Nein, das Stammkapital wurde von uns bereits eingezahlt und abgewickelt. Kontostand der Firma beträgt 0.(wir empfehlen jedoch auf das Zukünftige Konto einen entsprechenden Betrag einzuzahlen)
Muss ich zur Gründung oder zum Kauf einer spanischen S.L. in Spanien anwesend sein?
Nein, Sie müssen weder zur Gründung noch zur Übertragung in Spanien anwesend sein. Wir können auch in Abwesenheit die Gesellschaft gründen oder eine Vorratsgesellschaft übertragen.
Firmengründung und Übernahme von Vorratsgesellschaften per Vollmacht
Die Neugründung einer Firma sowie die Übernahme einer Vorratsgesellschaft ist in Spanien auch per Vollmacht möglich. Gesellschafter und Geschäftsführer müssen zur Gründung also nicht anreisen. Dazu wird eine in Ihrem Land notariell bestätigte Vollmacht benötigt. Den exakten Text der Vollmacht bereiten wir Ihnen dazu mit allen Daten vor. Ihre Unterschrift muss lediglich beurkundet und mit Apostille versehen werden.
Darüber hinaus benötigen die Geschäftsführer und Gesellschaften eine spanische NIE (Ausländerregistrierungsnummer). Ihre NIE können Sie bei uns auch online bestellen. Sobald die NIE und die Vollmacht zur Verfügung stehen, können wir die Gründung oder Übernahme und auch die Bestellung eines Geschäftsführers notarisieren.
Welche Dokumente sind bei Fernübertragung einer Vorratsgesellschaft notwendig?
Der Notar benötigt eine beglaubigte Ausweiskopie sowie eine beglaubigte und mit Apostille versehene Vollmacht. Natürlich unbedingt die NIE
Firmengründung und Übernahme einer Vorratsgesellschaft per Vollmacht
Die Neugründung einer Firma sowie die Übernahme einer Vorratsgesellschaft ist in Spanien auch per Vollmacht möglich. Gesellschafter und Geschäftsführer müssen zur Gründung also nicht anreisen. Dazu wird eine in Ihrem Land notariell bestätigte Vollmacht benötigt. Den exakten Text der Vollmacht bereiten wir Ihnen dazu mit allen Daten vor. Ihre Unterschrift muss lediglich beurkundet und mit Apostille versehen werden.
Darüber hinaus benötigen die Geschäftsführer und Gesellschaften eine spanische NIE (Ausländerregistrierungsnummer). Ihre NIE können Sie bei uns auch online bestellen. Sobald die NIE und die Vollmacht zur Verfügung stehen, können wir die Gründung oder Übernahme und auch die Bestellung eines Geschäftsführers notarisieren.
Wie sieht es aus mit der steuerlichen Belastung einer spanischen S.L. ?
Die Besteuerung von Gesellschaften in Spanien ist weitaus moderater als in Deutschland. So beträgt der Steuersatz für eine spanische SL zwischen 30% und 35%. Es gibt aber zahlreiche Absetzungsmöglichkeiten, sodass noch ein geringerer Steuersatz für kleiner Unternehmen um die 20% und bei größeren ca. 28% erzielt werden kann.
Wie viele Gesellschafter kann eine S.L. haben?
Die Gesellschaft muss mindestens einen Gesellschafter haben. Insofern handelt es sich um eine S.L. unipersonal. Nach oben sind keine Beschränkungen gesetzt.
Wo muss der Sitz der Gesellschaft sein?
Der Gesellschaftssitz kann an einem beliebigen Ort Spaniens sein.
Auf Wusch stellen wir unseren Kunden eine Firmenadresse auf den Balearen Palma de Mallorca.
Gilt das deutsche Wettbewerbsgesetz auch für eine spanische S.L.?
Nein, für eine spanische S.L gelten nicht die deutschen Bestimmungen, da die spanische S.L. unter die spanischen Gesetze fällt. D.h. Ihnen sind bei der Werbung auch in deutschen Medien keine Grenzen gesetzt. Sie können mit Rabatten oder auch mit vergleichender Werbung inserieren, wie sie lustig sind.
Welche Vorteile hat man durch eine S.L. in Bezug auf Vermögensschutz?
Bei Konkurs, Pfändungen, Gläubigern z.B. in Deutschland oder einem anderen Land wird bei einer Privatperson das gesamte Vermögen, Häuser, Aktien ... beschlagnahmt. Besitzt nun eine S.L. Vermögenswerte, wobei der tatsächliche Eigentümer nicht bekannt wäre, bleibt dieses für Gläubiger unangreifbar.
Was ist eine ruhende Gesellschaft?
Eine S.L., die keine Geschäftstätigkeit hat, also inaktiv ist, heißt ruhende Gesellschaft. Besitzt eine ruhende Gesellschaft eine Immobilie oder sonstige Vermögenswerte spricht man von einer Holding. Mit einer Holding, die eine Immobilie besitzt sollte man aus Risikoschutz auf keinen Fall andere Geschäfte tätigen.
Ist eine ruhende Gesellschaft auch zu Buchführung und Bilanzierung verpflichtet?
Eine ruhende Gesellschaft muss nur einmal jährlich eine stark vereinfachte Abschluss Erklärung vorlegen.
Welche Vorteile bringen der Kauf einer Immobilie über eine S.L.?
Beim Kauf einer Immobilie durch eine S.L. können der Käufer im Hintergrund bleiben. D.H. im Grundbuch ist als Eigentümer der Name der Gesellschaft, die Registernummer, Steuernummer der S.L., der ursprüngliche Gründer sowie der Geschäftsführer eingetragen. Nicht eingetragen ist der aktuelle Besitzer der Gesellschaftsanteile, also der tatsächliche Eigentümer.
Kauft eine Privatperson eine Immobilie so stehen im Grundbuch alle persönlichen Daten wie der Name des Käufers, Personalausweisnummer, persönliche Anschrift, Bankkonten sowie der Kaufpreis.
Ist es wichtig erst die Firma zu gründen und mit dieser die Immobilie zu kaufen, oder kann man dies auch umgekehrt machen?
Es ist dringend zu empfehlen, erst eine S.L. zu gründen und mit dieser dann den Kauf zu tätigen. Erstens ist es entscheidend, dass die Immobilie von einer Firma und nicht von Ihnen als Privatperson gekauft wurde. Ansonsten stehen Sie als Eigentümer im Grundbuch. Zweitens fallen bei späterer Einbringung einer Immobilie in eine S.L. noch Transaktionskosten sprich Übertragungskosten an.
Wenn die Immobilie durch eine S.L. gekauft wurde und später verkauft werden soll, wie geht das von statten?
Es werden ganz einfach die Gesellschaftsanteile an den neuen Eigentümer verkauft bzw. übertragen. Denn wer im Besitz der Gesellschaftsanteile ist, dem gehört auch die Immobilie.
Hat man auch steuerliche Vorteile beim späteren Verkauf der Immobilie?
Ja, auf jeden Fall. Verkauft eine Privatperson ihre Immobilie, so müssen der Wertzuwachs und der Verkaufserlös der Immobilie versteuert werde. Dies entfällt bei einem Verkauf einer Immobilie über eine S.L., da die Gesellschaftsanteile der S.L. und nicht die Immobilie verkauft werden.
Ist es richtig, dass bei einem Verkauf einer Immobilie von einem Besitzer der ein „nichtresident“ ist, nur 95% der Verkauf Summe an den Verkäufer ausgezahlt werden dürfen?
Ja, ist der Verkäufer in Spanien nicht „Resident, so müssen 5% der Kaufsumme direkt an das spanische Finanzamt abgeführt werden.
Diese Summe wird vom Finanzamt zur Deckung der Spekulationssteuer und eventueller bestehenden Steuerlasten einbehalten. Anschließen wird geprüft, welchen genauen Betrag der Verkäufer zu bezahlen hat und je nachdem bekommt der Verkäufer Geld zurückbezahlt oder muss eventuell noch nachzahlen. Dieser Abzug entfällt, wenn nicht die Immobilie, sondern eine S.L. die Immobilie verkauft.
Wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer aus, wenn statt der Immobilie die S.L. verkauft wird?
Bei einem Immobilienverkauf muss der Käufer je nach Provinz 6% bzw. 7% Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlen. Diese Steuer entfällt, wenn eine S.L., der Eigentümer der Immobilie ist, und sie verkauft.
Unterscheiden sich die Notarkosten beim Verkauf einer S.L. oder denen beim Verkauf einer Immobilie?
Ja, die Notarkosten sind beim Verkauf einer S.L. deutlich geringer wie zum Beispiel beim Verkauf einer Immobilie. In Spanien werden die Notarkosten bei Urkunden nach dem Gegenstandswert gemäß von Gebührentabellen abgerechnet. Es ist klar, dass beim Verkauf einer S.L. mit Stammkapital von ca. 3000,- wesentlich geringere Notarkosten anfallen als beim Verkauf einer Immobilie.
Bietet eine S.L., die Eigentümer von Immobilien bzw. sonstigen Vermögenswerten ist, auch Vorteile im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer?
Auf jeden Fall. Wird eine spanische Immobilie vererbt, muss der Erbe, resident oder nicht resident, die Erbschaft in Spanien versteuern. Da die Freibeträge bei Erbschaften in Spanien sehr gering sind, kann die zu zahlende Erbschaftssteuer unter Umständen sehr hoch sein. Eine Gesellschaft hingegen "stirbt nicht" und muss so auch keine Erbschaftssteuer entrichten. Wichtig ist nur wer die Gesellschaftsanteile hält, ist auch Eigentümer der Immobilie.