Allgemeine Steuern in Bulgarien Stand 01.01.2020

Direkte und indirekte Steuern

Steuern

Wie üblich unterscheidet man auch in Bulgarien zwei Grundsteuerarten – direkte und indirekte Steuern.

A, Direkte Steuern:Jahreskörperschaftsteuer;

B, Einkommenssteuer für natürliche Personen;

C, Steuer, die direkt an der Quelle erhoben wird

D, Indirekte Steuern: Mehrwertsteuer


Körperschaftsteuer
Die Jahreskörperschaftsteuer ist auf 10% fixiert. Steuerpflichtig sind die ansässigen Personen, inkl. Unternehmensbereiche, die eine Geschäftstätigkeit im Lande wie auch im Ausland ausüben; Besteuerungsgegenstand sind der Gewinn und das Einkommen aus allen Quellen in Bulgarien und im Ausland. Die ausländischen juristischen Personen unterliegen der Besteuerung für die Gewinne, die sie durch dauerhafte Niederlassung in Bulgarien erwirtschaftet haben, für die Veräußerung oder Übertragung von Eigentumsrechten sowie für ihr Einkommen aus Quellen in Bulgarien.

Im Körperschaftsteuergesetz sind Sonderregelungen in Bezug auf die minimale und die regionale Staatshilfe, die in Form von Steuererleichterungen bzw. Steuerbegünstigungen gewährt wird, enthalten.

So zum Beispiel sind Steuerzahler in Gemeinden mit einer Arbeitslosenquote über den Durchschnitt für das Land von der Entrichtung der Körperschaftsteuer und zwar bis zu 100 % des besteuerbaren Gewinns aus der Ausübung ihrer Produktionstätigkeiten, darunter auch aus Lohnarbeit, befreit. Diese Steuererleichterung kann von Steuerzahlern nur in Anspruch genommen werden, sofern sie ihre Produktionstätigkeit in Gemeinden mit einer Arbeitslosenquote für das Vorjahr von mindestens 35 % über den Durchschnitt für das Land ausüben.

Im Gesetz ist ferner eine Steuererleichterung vorgesehen, die eine staatliche Beihilfe für die Landwirte darstellt. Sie betrifft Personen, die als Agrarproduzenten eingetragen sind, denen bis zu 60 % des Gewinns aus der Erzeugung unverarbeiteter pflanzlicher und tierischer Produkte erlassen werden können.

Das Körperschaftsteuergesetz enthält Steueranreize für Unternehmer, die Erwerbslose und körperbehinderte Personen anstellen.
Befreit von der Körperschaftsteuer sind die kollektiven Investitionsschemata, die zum öffentlichen Angebot in der Republik Bulgarien zugelassen sind, sowie die lizenzierten Investitionsgesellschaften geschlossenen Typs nach dem Gesetz über die Tätigkeit der kollektiven Investitionsschemata, wie auch weitere Unternehmen für kollektives Investieren und das Bulgarische Rote Kreuz.

Körperschaftssteuer

Rechtsrahmen Das Körperschaftsteuergesetz
Steuerpflichtige
Personen
Steuerpflichtig sind die ansässigen Personen, inkl. Unternehmensbereiche, die eine Geschäftstätigkeit im Lande wie auch im Ausland ausüben; Besteuerungsgegenstand sind der Gewinn und das Einkommen aus allen Quellen in Bulgarien und im Ausland. Ansässige juristische Personen sind juristische Personen, die nach dem bulgarischen Recht gegründet worden sind, sowie Handelsgesellschaften und Genossenschaften, die kraft Verordnung (EG) 2157/2001 entsprechend Verordnung (EG) 1435/2003 des Rates errichtet wurden, wenn sie ihren Geschäftssitz in Bulgarien haben und in einem bulgarischen Register eingetragen sind.

Die ausländischen juristischen Personen unterliegen der Besteuerung für die Gewinne, die sie durch dauerhafte Niederlassung ihres Geschäfts in Bulgarien erwirtschaftet haben, für die Verfügungsgeschäfte mit Immobilien im Zusammenhang mit der Niederlassung sowie für ihr Einkommen aus Quellen in Bulgarien. Ausländische juristische Personen sind Personen, die nicht ansässig sind.
Steuer-Grundlage Steuergrundlage für die Bemessung der Körperschaftsteuer ist der besteuerbare Gewinn
Steuersatz Körperschaftsteuersatz 10%
Steuer-Deklarierung und Zahlungs-Bedingungen Die Einreichung der Jahressteuererklärung und die Zahlung der Körperschaftsteuer nach Abzug aller geleisteten Vorauszahlungen haben bis zum 31. März des jeweils nächsten Kalenderjahres zu erfolgen; 
Die Jahressteuererklärung ist von den steuerpflichtigen Personen persönlich oder über ihren bevollmächtigten Vertreter bei der regionalen Direktion der Nationalen Einnahmeagentur nach Eintragung der Handelsgesellschaft einzureichen.
Steuererleichterungen Das Körperschaftsteuergesetz enthält einige Steuerbegünstigungen wie zum Bespiel die Steuererleichterung bei Ausübung der Produktionstätigkeit in Gemeinden mit einer Arbeitslosenquote über den Durchschnitt für das Land; Steuererleichterungen in Form staatlicher Beihilfe für die Landwirte; Steueranreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen für erwerbslose oder körperbehinderte Personen.Befreit von der Körperschaftsteuer sind die kollektiven Investitionsschemata, die zum öffentlichen Angebot in der Republik Bulgarien zugelassen sind, sowie die lizenzierten Investitionsgesellschaften geschlossenen Typs nach dem Gesetz über die Tätigkeit der kollektiven Investitionsschemata, wie auch weitere Unternehmen für kollektives Investieren; Fahrzeuge mit besonderem Bestimmungszweck nach dem Gesetz über die Gesellschaften mit einem besonderen Investitionszweck; das Bulgarische Rote Kreuz.

Einkommenssteuer Bulgarien


Der Quellensteuersatz beträgt 10%.

Die Quellensteuer wird von dem das Einkommen zahlenden Unternehmen in Abzug gebracht und in den Staatshaushalt eingezahlt. Die an der Quelle abgezogene Steuer ist endgültig, d.h. die Steuer auf das Einkommen wird nur bei dem Empfänger erhoben.
Die Quellensteuer auf die Dividende und die Liquidationsanteile, die von ansässigen juristischen Personen zu Gunsten ausländischer juristischer Personen (ausgenommen die Fälle, in denen die Dividende von einer ausländischen juristischen Person über eine Betriebsstätte im Lande realisiert wird) und ansässiger juristischer Personen, die keine Kaufleute sind, einschließlich Gemeinden ausgeschüttet bzw. verteilt werden beträgt 5 v. H. Es wird keine Quellensteuer erhoben, wenn die Dividende bzw. die Liquidationsanteile ausgeschüttet bzw. verteilt wurden zu Gunsten einer ausländischen Person, die zum Zweck der Besteuerung Einwohner eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Staates im Europäischen Wirtschaftsraum ist, außer in den Fällen, in denen sich um eine verschleierte Gewinnverteilung handelt. Für die Besteuerung von Einkommen aus Zinsen, Urheber- und Lizenzvergütungen kommt zur Anwendung ein Steuersatz in Höhe von 5 % , wenn der Empfänger des Einkommens eine ausländische juristische Person aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, während der ansässige Einkommenszahler eine verbundene Person der ausländischen juristischen Person – Empfänger des Einkommens – ist.

Steuerabzug

Rechtsrahmen Das Körperschaftsteuergesetz
Steuerpflichtige Personen Dividende und Liquidationsanteile, die von ansässigen juristischen Personen zu Gunsten ausländischer juristischer Personen (ausgenommen die Fälle, in denen die Dividende von einer ausländischen juristischen Person über eine Betriebsstätte im Lande generiert wird) sowie von ansässigen juristischen Personen, die keine Kaufleute sind, einschließlich Gemeinden ausgeschüttet bzw. verteilt werden;

Es wird keine Quellensteuer erhoben, wenn die Dividende bzw. die Liquidationsanteile ausgeschüttet bzw. verteilt wurden zu Gunsten einer ansässigen juristischen Person, die am Kapital einer Gesellschaft Interesse als Vertreter der Regierung hat oder ein Vertragsfonds ist sowie ausländischer juristischer Personen, die zum Zweck der Besteuerung Einwohner eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Staates im Europäischen Wirtschaftsraum sind, außer in den Fällen, in denen sich um eine verschleierte Gewinnverteilung handelt.

Die Steuer findet Anwendung bei Einkommen ausländischer juristischer Personen aus einer Quelle in Bulgarien, wenn es nicht über eine ständige Betriebsstätte im Lande generiert wird, wie zum Beispiel: Einkünfte aus Vermietung oder einem Verfügungsgeschäft mit beweglichem Vermögen zwecks Nießbrauchs, Urheber- und Lizenzgebühren, Franchising und Factoring, Vergütungen für Geschäftsleitung und Kontrolle einer bulgarischen juristischen Person; Einkommen aus Vermietung und jedem anderen Verfügungsgeschäft mit unbeweglichem Vermögen, darunter jedem unteilbaren Eigentum innerhalb von Immobilien im Lande; Einkommen aus einem Verfügungsgeschäft mit unbeweglichem Vermögen, darunter einem unteilbaren Interesse oder einem beschränkt dinglichen Recht an unbeweglichem Vermögen im Lande
Steuersatz 5% bei Ausschüttung von Dividenden und Verteilung von Liquidationsanteilen

5% bei Einkommen aus Zinsen, Urheber- und Lizenzgebühren, wenn alle nachstehend aufgeführten Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:der Empfänger des Einkommens ist eine ausländische juristische Person aus einem EU-Mitgliedstaat bzw. eine Betriebsstätte in einem EU-Mitgliedstaat, die einer ausländischen juristischen Person aus einem EU-Mitgliedstaat angehört;

Zahler des Einkommens ist eine ansässige juristische Person oder eine Person, deren Betriebsstätte sich in Bulgarien befindet; Einkommenszahler ist die Filiale einer ausländischen juristischen Person, die Empfänger des Einkommens ist, oder der Person, deren Betriebsstätte Empfänger des Einkommens ist.10% in allen übrigen Fällen.
Steuerdeklarierung und Zahlungsfristen Einkommenszahler, die Steuererleichterungen nach Art. 194 (Dividende und Liquidationsanteile) in Anspruch genommen haben, haben die Steuerzahlungen wie folgt zu leisten: innerhalb von 3 Monaten vom Anfang des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Beschluss über die Ausschüttung von Dividenden bzw. Verteilung von Liquidationsanteilen, gefasst wurde: wenn der Empfänger des Einkommens Bürger eines Staates ist, mit dem Bulgarien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat und das Abkommen rechtskräftig ist.

bis Ende des Monats, der dem Monat, in dem der Beschluss über die Ausschüttung von Dividenden bzw. Verteilung von Liquidationsanteilen, gefasst wurde, folgt: in allen übrigen Fällen.Einkommenszahler, die Steuererleichterungen nach Art. 195 (Einkünfte ausländischer Personen) in Anspruch genommen haben, haben die Steuerzahlungen wie folgt zu leisten:innerhalb von 3 Monaten vom Anfang des Monats, der dem Monat, in dem das Einkommen berechnet wird, folgt: wenn der Empfänger des Einkommens Bürger eines Staates ist, mit dem Bulgarien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat und das Abkommen rechtskräftig ist;

bis Ende des Monats, der dem Monat, in dem das Einkommen berechnet wird, folgt: in allen übrigen Fällen.Die Steuerzahlungen sind bei der jeweiligen Regionaldirektion der Nationalen Einnahmeagentur nach Eintragung der Einkommenszahler zu leisten.

Einkommenssteuer natürlicher Personen



Der Einkommenssteuersatz natürlicher Personen beträgt 10%. Die bulgarischen Staatsbürger haben ihr Einkommen aus Quellen sowohl in Bulgarien als auch im Ausland zu versteuern (auch als Einzelkaufleute); die Einkommen ausländischer natürlicher Personen unterliegen nur der Besteuerung, wenn sie aus Quellen in Bulgarien erzielt worden sind.

Einkommenssteuer natürlicher Personen

Rechtsrahmen Das Gesetz über die Besteuerung vom Einkommen natürlicher Personen
Steuerpflichtige Personen Gegenstand der Besteuerung sind die Einkommen ansässiger und ausländischer natürlicher Personen. Die ansässigen natürlichen Personen versteuern ihre Einkommen aus Quellen im Land wie auch im Ausland. Die ausländischen natürlichen Personen unterliegen der Besteuerung nur für ihre Einnahmen aus Quellen in Bulgarien.

Als ansässige Person und zwar ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit gilt nach Art. 3 des Gesetzes über die Besteuerung vom Einkommen natürlicher Personen jede Person, die:ihren ständigen Wohnsitz in Bulgarien hat, oder

sich in Bulgarien länger als 183 Tage pro Jahr aufhält oder

im Auftrag der bulgarischen Regierung, staatlicher Organe und/oder Organisationen oder bulgarischer Unternehmen im Ausland arbeitet sowie ihre Familienmitglieder, oder

deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich in Bulgarien befindet.Ausländische natürliche Personen sind die Personen, die im Sinne des Gesetzes über die Besteuerung vom Einkommen natürlicher Personen keine ansässigen natürlichen Personen sind.
Steuersatz 10% (15% vom Einkommen aus einer Geschäftstätigkeit als Einzelkaufmann sowie von Einkommen aus Geschäftstätigkeiten nach Art. 29а der natürlichen Personen, die nach dem Mehrwertsteuergesetz und entsprechend als Tabak- und Agrarproduzenten eingetragen sind).
Als Vorausleistung erhobene Steuer Die der Vorausleistung unterliegende Steuer von Einkommen, die nach bestehenden Arbeitsrechtsverhältnissen erzielt werden, wird monatlich vom Arbeitgeber aufgrund der monatlichen Steuergrundlage berechnet.Das Gesetz sieht die Vorausleistung der Steuer vom Einkommen aus Geschäftstätigkeiten sowie aus Vermietung und Verfügungsgeschäften mit Rechten oder Vermögensgegenständen vor.
Steuerdeklarierung und Zahlungsfristen Die Jahressteuererklärung ist bis zum 30. April des Jahres, das dem Jahr, in dem das Einkommen erzielt wurde, folgt, bei der Gebietsdirektion der Nationalen Einnahmeagentur nach ständigem Wohnsitz der natürlichen Person, darunter auch Einzelkaufleute, die die Steuerpflicht tragen, einzureichen.

Steuerpflichtigen Personen, die ihre Jahressteuererklärungen bis zum 10. Februar des jeweils nächsten Jahres einreichen, wird eine Steuerermäßigung in Höhe von 5 v. H. von dem innerhalb derselben Frist eingezahlten Teils des noch zu zahlenden Steuerbetrags nach der Jahressteuererklärung gewährt.

Steuerpflichtigen Personen, die ihre Jahressteuererklärungen bis zum 30. April des Jahres, das dem Jahr, in dem das Einkommen erzielt wurde, folgt, auf elektronischem Wege einreichen, wird eine Steuerermäßigung in Höhe von 5 v. H. von dem innerhalb derselben Frist eingezahlten Teils des noch zu zahlenden Steuerbetrags nach der Jahressteuererklärung gewährt, unter der Bedingung jedoch, dass sie nicht von der Steuerermäßigung nach dem vorangehenden Absatz Gebrauch gemacht haben.Die Steuerermäßigung nach den vorstehenden Absätzen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die zur Vorausleistung der Steuer verpflichteten natürlichen Personen die geschuldete Steuer im vollen Ausmaß in den Fristen nach Art. 67 des Gesetzes über die Besteuerung vom Einkommen natürlicher Personen eingezahlt haben.

Mehrwertsteuer Bulgarien


Der in Bulgarien zur Anwendung kommende Mehrwertsteuersatz beträgt 20%.
Eine Ausnahme davon machen einige Hotelier-Dienstleistungen, bei denen die Besteuerung nach einem reduzierten Steuersatz in Höhe von 9% erfolgt. Für einige Rohstoffe, die im Gesetz aufgeführt sind, ist ein Null-Satz vorgesehen.

Mehrwertsteuer wird auf folgende Geschäfte angerechnet: Entgeltliche steuerbare Lieferungen von Waren und Dienstleistungen;

Entgeltlicher innergemeinschaftlicher Erwerb mit Erfüllungsort im Landesgebiet, getätigt von einer Person, die nach dem Mehrwertsteuergesetz eingetragen ist;

Entgeltlicher innergemeinschaftlicher Erwerb von neuen Fahrzeugen mit Erfüllungsort im Landesgebiet;

Entgeltlicher innergemeinschaftlicher Erwerb von Akzise Waren mit Erfüllungsort im Landesgebiet;

Warenimport.
Die Eintragung nach dem Mehrwertsteuergesetz kann zwingend sein oder auch wahlweise erfolgen.
Die Anmeldung ist pflichtig für Personen mit einem steuerbaren Umsatz von mindestens 50.000 BGN innerhalb der letzten 12 nacheinander folgenden Monate.

Das Gesetz enthält Steuererleichterungen für große Investitionsprojekte, im Werte von über 10 Mio. BGN und mit einer Laufzeit von höchstens zwei Jahren, im deren Rahmen mindestens 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Für die Anrechnung der Mehrwertsteuer bei Importen gibt es eine Sonderregelung: die Steuer für einen Warenimport kann von der nach diesem Gesetz registrierten Person angerechnet werden, wenn ihr das Finanzministerium eine Genehmigung erteilt hat und sie Waren nach einer von dem Finanzminister bestätigten Liste importiert. In diesem Falle können die Zollorgane die Freigabe der Waren zulassen, ohne dass die Steuer effektiv abgeführt oder abgesichert wird. Das Mehrwertsteuergesetz sieht ferner eine Kurzfrist für die Steuerrückerstattung von 30 Tagen vor.

Mehrwertsteuer

Rechtsrahmen Das Mehrwertsteuergesetz
Steuerpflichtige Personen und steuerbare Lieferungen Steuerpflichtig ist jede Person, die eine unabhängige Geschäftstätigkeit ausübt und zwar ohne Rücksicht auf die Ziele und die Ergebnisse dieser Tätigkeit.
Mehrwertsteuerpflichtig sind:Entgeltliche steuerbare Lieferungen von Waren und Dienstleistungen;

Entgeltlicher innergemeinschaftlicher Erwerb mit Erfüllungsort im Landesgebiet, getätigt von einer Person, die nach dem Mehrwertsteuergesetz eingetragen ist;

Entgeltlicher innergemeinschaftlicher Erwerb von neuen Fahrzeugen mit Erfüllungsort im Landesgebiet;

Entgeltlicher innergemeinschaftlicher Erwerb von Akzise Waren mit Erfüllungsort im Landesgebiet;Warenimport.
Steuersatz Der Standardsteuersatz in Höhe von 20% findet Anwendung für: steuerbare Lieferungen mit Ausnahme jener, für die ausdrücklich ein Null-Satz vorgesehen ist; Warenimporte, steuerbare innergemeinschaftliche Erwerbe;

Der ermäßigte Steuersatz von 9% findet Anwendung bei Unterbringungen in Hotels und vergleichbaren Einrichtungen, darunter auch Ferienunterbringungen und Vermietung von Plätzen für den Aufbau von Wohnwagen- und Campinglagern.Für einige Lieferungen, die ausdrücklich im Gesetz erwähnt sind, findet ein Null-Steuersatz Anwendung, darunter Lieferungen von Waren, die außerhalb der Europäischen Union versandt bzw. transportiert wurden; internationale Personen- und Frachtbeförderung; innergemeinschaftliche Warenlieferungen etc.
Anmeldung nach dem Gesetz Zwingende und freiwillige Anmeldung:Die Anmeldung ist pflichtig für Personen mit einem steuerbaren Umsatz von mindestens 50.000 BGN innerhalb der letzten 12 nacheinander folgenden Monate vor dem jeweils laufenden Monat. In solchem Falle ist die Person verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen vom Ende der Steuerperiode, in der der vorgegebene Umsatz erreicht wurde, einen Antrag auf Eintragung nach dem Mehrwertsteuergesetz zu stellen.
Steuerdeklarierung und Zahlungsfristen Für jede Steuerperiode hat die nach dem Gesetz eingetragene Person eine Erklärung aufgrund ihrer Buchführungsunterlagen einzureichen. Die Mehrwertsteuererklärung ist bis zum 14. Des Monats, der der jeweiligen Steuerperiode folgt, einzureichen.

Wird nach dem Ergebnis für die Steuerperiode Steuer geschuldet, so hat die registrierte Person den jeweiligen Steuerbetrag auf das Konto der zuständigen Regionaldirektion der Nationalen Einnahmeagentur zu Gunsten des Staatshaushalts innerhalb der Frist für die Einreichung der Erklärung einzuzahlen.

Wichtige Steuerinformationen